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Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit | Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit | ||||
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t | 1 | Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit | t | 1 | Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit |
Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit | Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit | ||||
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f | 1 | (1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate | f | 1 | (1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate |
2 | bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit | 2 | bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit | ||
3 | verringert wird. | 3 | verringert wird. | ||
4 | (2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang | 4 | (2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang | ||
5 | der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn in Textform geltend | 5 | der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn in Textform geltend | ||
6 | machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. | 6 | machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. | ||
7 | (3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der | 7 | (3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der | ||
8 | Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er | 8 | Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er | ||
9 | hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende | 9 | hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende | ||
10 | Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. | 10 | Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. | ||
11 | (4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre | 11 | (4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre | ||
12 | Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit | 12 | Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit | ||
13 | betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt | 13 | betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt | ||
14 | insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den | 14 | insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den | ||
15 | Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder | 15 | Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder | ||
16 | unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch | 16 | unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch | ||
17 | Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen | 17 | Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen | ||
18 | Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die | 18 | Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die | ||
19 | Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren. | 19 | Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren. | ||
20 | (5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung | 20 | (5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung | ||
21 | hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem | 21 | hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem | ||
n | 22 | gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen. Haben sich | n | 22 | gewünschten Beginn der Verringerung in Textform mitzuteilen. Haben sich |
23 | Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung | 23 | Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung | ||
24 | der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung | 24 | der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung | ||
n | 25 | nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich | n | 25 | nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn in Textform |
26 | abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten | 26 | abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten | ||
27 | Umfang. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit | 27 | Umfang. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit | ||
28 | kein Einvernehmen nach Absatz 3 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht | 28 | kein Einvernehmen nach Absatz 3 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht | ||
29 | spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung | 29 | spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung | ||
t | 30 | die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit schriftlich abgelehnt, gilt die | t | 30 | die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit in Textform abgelehnt, gilt die |
31 | Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als | 31 | Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als | ||
32 | festgelegt. Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 | 32 | festgelegt. Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 | ||
33 | festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche | 33 | festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche | ||
34 | Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich | 34 | Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich | ||
35 | überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher | 35 | überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher | ||
36 | angekündigt hat. | 36 | angekündigt hat. | ||
37 | (6) Der Arbeitnehmer kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens | 37 | (6) Der Arbeitnehmer kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens | ||
38 | nach Ablauf von zwei Jahren verlangen, nachdem der Arbeitgeber einer | 38 | nach Ablauf von zwei Jahren verlangen, nachdem der Arbeitgeber einer | ||
39 | Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat. | 39 | Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat. | ||
40 | (7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gilt die Voraussetzung, | 40 | (7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gilt die Voraussetzung, | ||
41 | dass der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, | 41 | dass der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, | ||
42 | in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. | 42 | in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. |
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