f | Im Sinne dieses Gesetzes | f | Im Sinne dieses Gesetzes |
| 1. | | 1. |
| ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder | | ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder |
n | fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt; | n | fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt, |
| bei audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf ist Diensteanbieter jede natürliche | | |
| oder juristische Person, die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte | | |
| wirksam kontrolliert, | | |
| 2. | | 2. |
| ist niedergelassener Diensteanbieter jeder Anbieter, der mittels einer | | ist niedergelassener Diensteanbieter jeder Anbieter, der mittels einer |
| festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit Telemedien geschäftsmäßig anbietet oder | | festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit Telemedien geschäftsmäßig anbietet oder |
| erbringt; der Standort der technischen Einrichtung allein begründet keine | | erbringt; der Standort der technischen Einrichtung allein begründet keine |
| Niederlassung des Anbieters, | | Niederlassung des Anbieters, |
| 2a. | | 2a. |
| ist drahtloses lokales Netzwerk ein Drahtloszugangssystem mit geringer | | ist drahtloses lokales Netzwerk ein Drahtloszugangssystem mit geringer |
| Leistung und geringer Reichweite sowie mit geringem Störungsrisiko für weitere, | | Leistung und geringer Reichweite sowie mit geringem Störungsrisiko für weitere, |
| von anderen Nutzern in unmittelbarer Nähe installierte Systeme dieser Art, | | von anderen Nutzern in unmittelbarer Nähe installierte Systeme dieser Art, |
| welches nicht exklusive Grundfrequenzen nutzt, | | welches nicht exklusive Grundfrequenzen nutzt, |
| 3. | | 3. |
| ist Nutzer jede natürliche oder juristische Person, die Telemedien nutzt, | | ist Nutzer jede natürliche oder juristische Person, die Telemedien nutzt, |
| insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen, | | insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen, |
| 4. | | 4. |
| sind Verteildienste Telemedien, die im Wege einer Übertragung von Daten ohne | | sind Verteildienste Telemedien, die im Wege einer Übertragung von Daten ohne |
| individuelle Anforderung gleichzeitig für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern | | individuelle Anforderung gleichzeitig für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern |
| erbracht werden, | | erbracht werden, |
| 5. | | 5. |
| ist kommerzielle Kommunikation jede Form der Kommunikation, die der | | ist kommerzielle Kommunikation jede Form der Kommunikation, die der |
| unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, | | unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, |
| Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen | | Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen |
| Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, | | Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, |
| Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt; die Übermittlung der | | Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt; die Übermittlung der |
| folgenden Angaben stellt als solche keine Form der kommerziellen Kommunikation | | folgenden Angaben stellt als solche keine Form der kommerziellen Kommunikation |
| dar: | | dar: |
| a) | | a) |
| Angaben, die unmittelbaren Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der | | Angaben, die unmittelbaren Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der |
| Organisation oder Person ermöglichen, wie insbesondere ein Domain-Name oder eine | | Organisation oder Person ermöglichen, wie insbesondere ein Domain-Name oder eine |
| Adresse der elektronischen Post, | | Adresse der elektronischen Post, |
| b) | | b) |
| Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild | | Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild |
| eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und | | eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und |
n | insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden. | n | insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden; dies umfasst auch |
| | | solche unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung oder sonstige |
| | | Vorteile von natürlichen Personen gemachten Angaben, die eine unmittelbare |
| | | Verbindung zu einem Nutzerkonto von weiteren natürlichen Personen bei |
| | | Diensteanbietern ermöglichen, |
| 6. | | 6. |
t | sind „audiovisuelle Mediendienste auf Abruf“ Telemedien mit Inhalten, die | t | sind audiovisuelle Mediendienste |
| nach Form und Inhalt fernsehähnlich sind und die von einem Diensteanbieter zum | | a) |
| individuellen Abruf zu einem vom Nutzer gewählten Zeitpunkt und aus einem vom | | audiovisuelle Mediendienste auf Abruf und |
| Diensteanbieter festgelegten Inhaltekatalog bereitgestellt werden. | | b) |
| | | die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation, |
| | | 7. |
| | | ist audiovisueller Mediendiensteanbieter ein Anbieter von audiovisuellen |
| | | Mediendiensten, |
| | | 8. |
| | | sind audiovisuelle Mediendienste auf Abruf nichtlineare audiovisuelle |
| | | Mediendienste, bei denen der Hauptzweck des Dienstes oder eines trennbaren Teils |
| | | des Dienstes darin besteht, unter der redaktionellen Verantwortung eines |
| | | audiovisuellen Mediendiensteanbieters der Allgemeinheit Sendungen zur |
| | | Information, Unterhaltung oder Bildung zum individuellen Abruf zu einem vom |
| | | Nutzer gewählten Zeitpunkt bereitzustellen, |
| | | 9. |
| | | ist audiovisuelle kommerzielle Kommunikation jede Form der Kommunikation mit |
| | | Bildern mit oder ohne Ton, die einer Sendung oder einem nutzergenerierten Video |
| | | gegen Entgelt oder gegen eine ähnliche Gegenleistung oder als Eigenwerbung |
| | | beigefügt oder darin enthalten ist, wenn die Kommunikation der unmittelbaren |
| | | oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen oder der |
| | | Förderung des Erscheinungsbilds natürlicher oder juristischer Personen, die |
| | | einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, dient, einschließlich Sponsoring und |
| | | Produktplatzierung, |
| | | 10. |
| | | sind Videosharingplattform-Dienste |
| | | a) |
| | | Telemedien, bei denen der Hauptzweck oder eine wesentliche Funktion darin |
| | | besteht, Sendungen oder nutzergenerierte Videos, für die der Diensteanbieter |
| | | keine redaktionelle Verantwortung trägt, der Allgemeinheit bereitzustellen, |
| | | wobei der Diensteanbieter die Organisation der Sendungen und der |
| | | nutzergenerierten Videos, auch mit automatischen Mitteln, bestimmt, |
| | | b) |
| | | trennbare Teile von Telemedien, wenn für den trennbaren Teil der in |
| | | Buchstabe a genannte Hauptzweck vorliegt, |
| | | 11. |
| | | ist Videosharingplattform-Anbieter ein Diensteanbieter, der |
| | | Videosharingplattform-Dienste betreibt, |
| | | 12. |
| | | ist redaktionelle Verantwortung die Ausübung einer wirksamen Kontrolle |
| | | hinsichtlich der Zusammenstellung der Sendungen und ihrer Bereitstellung mittels |
| | | eines Katalogs, |
| | | 13. |
| | | ist Sendung eine Abfolge von bewegten Bildern mit oder ohne Ton, die |
| | | unabhängig von ihrer Länge Einzelbestandteil eines von einem Diensteanbieter |
| | | erstellten Sendeplans oder Katalogs ist, |
| | | 14. |
| | | ist nutzergeneriertes Video eine von einem Nutzer erstellte Abfolge von |
| | | bewegten Bildern mit oder ohne Ton, die unabhängig von ihrer Länge einen |
| | | Einzelbestandteil darstellt und die von diesem oder einem anderen Nutzer auf |
| | | einen Videosharingplattform-Dienst hochgeladen wird, |
| | | 15. |
| | | ist Mitgliedstaat jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union und jeder |
| | | andere Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, für |
| | | den die Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. |
| | | März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der |
| | | Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie |
| | | über audiovisuelle Mediendienste) (ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1; L 263 vom |
| | | 6.10.2010, S. 15), die durch die Richtlinie (EU) 2018/1808 (ABl. L 303 vom |
| | | 28.11.2018, S. 69) geändert worden ist, gilt, |
| | | 16. |
| | | ist Drittstaat jeder Staat, der nicht Mitgliedstaat ist, |
| | | 17. |
| | | ist Mutterunternehmen ein Unternehmen, das ein oder mehrere |
| | | Tochterunternehmen kontrolliert, |
| | | 18. |
| | | ist Tochterunternehmen ein Unternehmen, das unmittelbar oder mittelbar von |
| | | einem Mutterunternehmen kontrolliert wird, |
| | | 19. |
| | | ist Gruppe die Gesamtheit von Mutterunternehmen, allen seinen |
| | | Tochterunternehmen und allen anderen mit dem Mutterunternehmen und seinen |
| | | Tochterunternehmen wirtschaftlich und rechtlich verbundenen Unternehmen. |
| Einer juristischen Person steht eine Personengesellschaft gleich, die mit der | | Einer juristischen Person steht eine Personengesellschaft gleich, die mit der |
| Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten | | Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten |
| einzugehen. | | einzugehen. |