Die Zeichen und Weisungen eines Transportbegleiters nach § 3 Absatz 1
2
Nummer 2 der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung, die dieser in
3
entsprechender Anwendung des § 36 Absatz 1 bis 4 gibt, sind zu befolgen. Zeichen
4
und Weisungen der Polizei gehen den Zeichen und Weisungen eines
5
Transportbegleiters vor.
x
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen. Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.