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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen
Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften | Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften | ||||
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t | 1 | Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften | t | 1 | Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften |
Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften | Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften | ||||
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t | 1 | Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, | t | 1 | Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, |
2 | Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen | 2 | Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen | ||
3 | 1. | 3 | 1. | ||
4 | darüber, | 4 | darüber, | ||
5 | a) | 5 | a) | ||
6 | welche im Einzelnen zu bestimmenden Fahrzeugdaten (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) | 6 | welche im Einzelnen zu bestimmenden Fahrzeugdaten (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) | ||
7 | und | 7 | und | ||
8 | b) | 8 | b) | ||
9 | welche Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in welchen Fällen der | 9 | welche Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in welchen Fällen der | ||
10 | Zuteilung oder Ausgabe des Kennzeichens unter Berücksichtigung der in § 32 | 10 | Zuteilung oder Ausgabe des Kennzeichens unter Berücksichtigung der in § 32 | ||
11 | genannten Aufgaben | 11 | genannten Aufgaben | ||
12 | im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister jeweils gespeichert (§ 33 Abs. | 12 | im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister jeweils gespeichert (§ 33 Abs. | ||
13 | 1) und zur Speicherung erhoben (§ 34 Abs. 1) werden, | 13 | 1) und zur Speicherung erhoben (§ 34 Abs. 1) werden, | ||
14 | 1a. | 14 | 1a. | ||
15 | darüber, welche im Einzelnen zu bestimmenden Fahrzeugdaten und Daten über | 15 | darüber, welche im Einzelnen zu bestimmenden Fahrzeugdaten und Daten über | ||
16 | Prüfungen und Untersuchungen einschließlich der durchführenden Stellen und | 16 | Prüfungen und Untersuchungen einschließlich der durchführenden Stellen und | ||
17 | Kennungen zur Feststellung der für die Durchführung der Prüfung oder | 17 | Kennungen zur Feststellung der für die Durchführung der Prüfung oder | ||
18 | Untersuchung Verantwortlichen die Technischen Prüfstellen, amtlich anerkannten | 18 | Untersuchung Verantwortlichen die Technischen Prüfstellen, amtlich anerkannten | ||
19 | Überwachungsorganisationen und anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten, soweit | 19 | Überwachungsorganisationen und anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten, soweit | ||
20 | diese Werkstätten Sicherheitsprüfungen durchführen, zur Speicherung im Zentralen | 20 | diese Werkstätten Sicherheitsprüfungen durchführen, zur Speicherung im Zentralen | ||
21 | Fahrzeugregister nach § 34 Absatz 6 mitzuteilen haben, und über die Einzelheiten | 21 | Fahrzeugregister nach § 34 Absatz 6 mitzuteilen haben, und über die Einzelheiten | ||
22 | des Mitteilungs- sowie des Auskunftsverfahrens, | 22 | des Mitteilungs- sowie des Auskunftsverfahrens, | ||
23 | 2. | 23 | 2. | ||
24 | darüber, welche im Einzelnen zu bestimmenden Fahrzeugdaten die Versicherer | 24 | darüber, welche im Einzelnen zu bestimmenden Fahrzeugdaten die Versicherer | ||
25 | zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister nach § 34 Abs. 5 Satz 2 | 25 | zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister nach § 34 Abs. 5 Satz 2 | ||
26 | mitzuteilen haben, | 26 | mitzuteilen haben, | ||
27 | 3. | 27 | 3. | ||
28 | über die regelmäßige Übermittlung der Daten nach § 35 Abs. 5, insbesondere | 28 | über die regelmäßige Übermittlung der Daten nach § 35 Abs. 5, insbesondere | ||
29 | über die Art der Übermittlung sowie die Art und den Umfang der zu übermittelnden | 29 | über die Art der Übermittlung sowie die Art und den Umfang der zu übermittelnden | ||
30 | Daten, | 30 | Daten, | ||
31 | 4. | 31 | 4. | ||
32 | über die Art und den Umfang der zu übermittelnden Daten und die Maßnahmen | 32 | über die Art und den Umfang der zu übermittelnden Daten und die Maßnahmen | ||
33 | zur Sicherung gegen Missbrauch beim Abruf im automatisierten Verfahren nach § 36 | 33 | zur Sicherung gegen Missbrauch beim Abruf im automatisierten Verfahren nach § 36 | ||
34 | Abs. 5, | 34 | Abs. 5, | ||
35 | 4a. | 35 | 4a. | ||
36 | über die Art und den Umfang der zu übermittelnden Daten und die Maßnahmen | 36 | über die Art und den Umfang der zu übermittelnden Daten und die Maßnahmen | ||
37 | zur Sicherung gegen Missbrauch nach § 36a, | 37 | zur Sicherung gegen Missbrauch nach § 36a, | ||
38 | 5. | 38 | 5. | ||
39 | über Einzelheiten des Verfahrens nach § 36 Abs. 7 Satz 2, | 39 | über Einzelheiten des Verfahrens nach § 36 Abs. 7 Satz 2, | ||
40 | 5a. | 40 | 5a. | ||
41 | über die Art und den Umfang der zu übermittelnden Daten, die Bestimmung der | 41 | über die Art und den Umfang der zu übermittelnden Daten, die Bestimmung der | ||
42 | Empfänger und den Geschäftsweg bei Übermittlungen nach § 37 Abs. 1 und 1a, | 42 | Empfänger und den Geschäftsweg bei Übermittlungen nach § 37 Abs. 1 und 1a, | ||
43 | 5b. | 43 | 5b. | ||
44 | darüber, welche Daten nach § 37a Abs. 1 durch Abruf im automatisierten | 44 | darüber, welche Daten nach § 37a Abs. 1 durch Abruf im automatisierten | ||
45 | Verfahren übermittelt werden dürfen, | 45 | Verfahren übermittelt werden dürfen, | ||
46 | 5c. | 46 | 5c. | ||
47 | über die Bestimmung, welche ausländischen öffentlichen Stellen zum Abruf im | 47 | über die Bestimmung, welche ausländischen öffentlichen Stellen zum Abruf im | ||
48 | automatisierten Verfahren nach § 37a Abs. 1 befugt sind, | 48 | automatisierten Verfahren nach § 37a Abs. 1 befugt sind, | ||
49 | 6. | 49 | 6. | ||
50 | über das Verfahren bei Übermittlungssperren sowie über die Speicherung, | 50 | über das Verfahren bei Übermittlungssperren sowie über die Speicherung, | ||
51 | Änderung und die Aufhebung der Sperren nach § 33 Abs. 4 und § 41 und | 51 | Änderung und die Aufhebung der Sperren nach § 33 Abs. 4 und § 41 und | ||
52 | 7. | 52 | 7. | ||
53 | über die Löschung der Daten nach § 44, insbesondere über die Voraussetzungen | 53 | über die Löschung der Daten nach § 44, insbesondere über die Voraussetzungen | ||
54 | und Fristen für die Löschung. | 54 | und Fristen für die Löschung. |
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