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Sie können sich § 28a StVG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
Wird die Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und § 24c lediglich mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der betroffenen Person abweichend von dem Regelsatz der Geldbuße festgesetzt, der für die zugrunde liegende Ordnungswidrigkeit im Bußgeldkatalog (§ 26a) vorgesehen ist, so ist in der Entscheidung dieser Paragraph bei den angewendeten Bußgeldvorschriften aufzuführen, wenn der Regelsatz der Geldbuße
Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog | Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog | ||||
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t | 1 | Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog | t | 1 | Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog |
Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog | Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog | ||||
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t | 1 | Wird die Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und § 24c | t | 1 | Wird die Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den § 24 Absatz 1, § 24a |
2 | lediglich mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der betroffenen | 2 | und § 24c lediglich mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der | ||
3 | Person abweichend von dem Regelsatz der Geldbuße festgesetzt, der für die | 3 | betroffenen Person abweichend von dem Regelsatz der Geldbuße festgesetzt, der | ||
4 | zugrunde liegende Ordnungswidrigkeit im Bußgeldkatalog (§ 26a) vorgesehen ist, | 4 | für die zugrunde liegende Ordnungswidrigkeit im Bußgeldkatalog (§ 26a) | ||
5 | so ist in der Entscheidung dieser Paragraph bei den angewendeten | 5 | vorgesehen ist, so ist in der Entscheidung dieser Paragraph bei den | ||
6 | Bußgeldvorschriften aufzuführen, wenn der Regelsatz der Geldbuße | 6 | angewendeten Bußgeldvorschriften aufzuführen, wenn der Regelsatz der Geldbuße | ||
7 | 1. | 7 | 1. | ||
8 | sechzig Euro oder mehr beträgt und eine geringere Geldbuße festgesetzt wird | 8 | sechzig Euro oder mehr beträgt und eine geringere Geldbuße festgesetzt wird | ||
9 | oder | 9 | oder | ||
10 | 2. | 10 | 2. | ||
11 | weniger als sechzig Euro beträgt und eine Geldbuße von sechzig Euro oder | 11 | weniger als sechzig Euro beträgt und eine Geldbuße von sechzig Euro oder | ||
12 | mehr festgesetzt wird. | 12 | mehr festgesetzt wird. | ||
13 | In diesen Fällen ist für die Eintragung in das Fahreignungsregister der im | 13 | In diesen Fällen ist für die Eintragung in das Fahreignungsregister der im | ||
14 | Bußgeldkatalog vorgesehene Regelsatz maßgebend. | 14 | Bußgeldkatalog vorgesehene Regelsatz maßgebend. |
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