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Sie können sich § 12 StromGVV auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Der Elektrizitätsverbrauch wird nach Maßgabe des § 40 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes abgerechnet.
(2) 1Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die verbrauchsabhängigen Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet; jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage der für Haushaltskunden maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen zu berücksichtigen. 2Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Abgabensätze.
(3) Im Falle einer Belieferung nach § 2 Abs. 2 ist entsprechend Absatz 2 Satz 1 eine pauschale zeitanteilige Berechnung des Verbrauchs zulässig, es sei denn, der Kunde kann einen geringeren als den von dem Grundversorger angesetzten Verbrauch nachweisen.
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2 | Energiewirtschaftsgesetzes abgerechnet. | 2 | Energiewirtschaftsgesetzes abgerechnet. | ||
3 | (2) Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die | 3 | (2) Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die | ||
4 | verbrauchsabhängigen Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche | 4 | verbrauchsabhängigen Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche | ||
5 | Verbrauch zeitanteilig berechnet; jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind | 5 | Verbrauch zeitanteilig berechnet; jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind | ||
6 | auf der Grundlage der für Haushaltskunden maßgeblichen Erfahrungswerte | 6 | auf der Grundlage der für Haushaltskunden maßgeblichen Erfahrungswerte | ||
7 | angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei Änderung des | 7 | angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei Änderung des | ||
8 | Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Abgabensätze. | 8 | Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Abgabensätze. | ||
t | 9 | (3) Im Falle einer Belieferung nach § 2 Abs. 2 ist entsprechend Absatz 2 Satz | t | 9 | (3) Im Falle einer Belieferung nach § 2 Absatz 2 ist entsprechend Absatz 2 |
10 | 1 eine pauschale zeitanteilige Berechnung des Verbrauchs zulässig, es sei | 10 | Satz 1 eine pauschale zeitanteilige Berechnung des Verbrauchs zulässig, es sei | ||
11 | denn, der Kunde kann einen geringeren als den von dem Grundversorger | 11 | denn, der Kunde kann einen geringeren als den von dem Grundversorger | ||
12 | angesetzten Verbrauch nachweisen. | 12 | angesetzten Verbrauch nachweisen. |
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