75 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.
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(4) Für einen Schaden, der auch ohne die Strafverfolgungsmaßnahme eingetreten
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(4) Für einen Schaden, der auch ohne die Strafverfolgungsmaßnahme eingetreten
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wäre, wird keine Entschädigung geleistet.
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wäre, wird keine Entschädigung geleistet.
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