Lade...
Lade...
Zeugenbeistand | Zeugenbeistand | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Zeugen können sich eines anwaltlichen Beistands bedienen. Einem zur | f | 1 | (1) Zeugen können sich eines anwaltlichen Beistands bedienen. Einem zur |
2 | Vernehmung des Zeugen erschienenen anwaltlichen Beistand ist die Anwesenheit | 2 | Vernehmung des Zeugen erschienenen anwaltlichen Beistand ist die Anwesenheit | ||
3 | gestattet. Er kann von der Vernehmung ausgeschlossen werden, wenn bestimmte | 3 | gestattet. Er kann von der Vernehmung ausgeschlossen werden, wenn bestimmte | ||
4 | Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass seine Anwesenheit die geordnete | 4 | Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass seine Anwesenheit die geordnete | ||
5 | Beweiserhebung nicht nur unwesentlich beeinträchtigen würde. Dies wird in der | 5 | Beweiserhebung nicht nur unwesentlich beeinträchtigen würde. Dies wird in der | ||
6 | Regel der Fall sein, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass | 6 | Regel der Fall sein, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass | ||
7 | 1. der Beistand an der zu untersuchenden Tat oder an einer mit ihr im | 7 | 1. der Beistand an der zu untersuchenden Tat oder an einer mit ihr im | ||
8 | Zusammenhang stehenden Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder | 8 | Zusammenhang stehenden Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder | ||
9 | Hehlerei beteiligt ist, | 9 | Hehlerei beteiligt ist, | ||
10 | 2. das Aussageverhalten des Zeugen dadurch beeinflusst wird, dass der Beistand | 10 | 2. das Aussageverhalten des Zeugen dadurch beeinflusst wird, dass der Beistand | ||
11 | nicht nur den Interessen des Zeugen verpflichtet erscheint, oder | 11 | nicht nur den Interessen des Zeugen verpflichtet erscheint, oder | ||
12 | 3. der Beistand die bei der Vernehmung erlangten Erkenntnisse für | 12 | 3. der Beistand die bei der Vernehmung erlangten Erkenntnisse für | ||
13 | Verdunkelungshandlungen im Sinne des § 112 Absatz 2 Nummer 3 nutzt oder in einer | 13 | Verdunkelungshandlungen im Sinne des § 112 Absatz 2 Nummer 3 nutzt oder in einer | ||
14 | den Untersuchungszweck gefährdenden Weise weitergibt. | 14 | den Untersuchungszweck gefährdenden Weise weitergibt. | ||
15 | (2) Einem Zeugen, der bei seiner Vernehmung keinen anwaltlichen Beistand hat | 15 | (2) Einem Zeugen, der bei seiner Vernehmung keinen anwaltlichen Beistand hat | ||
16 | und dessen schutzwürdigen Interessen nicht auf andere Weise Rechnung getragen | 16 | und dessen schutzwürdigen Interessen nicht auf andere Weise Rechnung getragen | ||
17 | werden kann, ist für deren Dauer ein solcher beizuordnen, wenn besondere | 17 | werden kann, ist für deren Dauer ein solcher beizuordnen, wenn besondere | ||
18 | Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der Zeuge seine Befugnisse bei | 18 | Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der Zeuge seine Befugnisse bei | ||
t | 19 | seiner Vernehmung nicht selbst wahrnehmen kann. § 142 Absatz 1 gilt | t | 19 | seiner Vernehmung nicht selbst wahrnehmen kann. § 142 Absatz 5 Satz 1 und 3 |
20 | entsprechend. | 20 | gilt entsprechend. | ||
21 | (3) Entscheidungen nach Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 1 sind unanfechtbar. | 21 | (3) Entscheidungen nach Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 1 sind unanfechtbar. | ||
22 | Ihre Gründe sind aktenkundig zu machen, soweit dies den Untersuchungszweck | 22 | Ihre Gründe sind aktenkundig zu machen, soweit dies den Untersuchungszweck | ||
23 | nicht gefährdet. | 23 | nicht gefährdet. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.