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Sie können sich § 101b StPO auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) 1Die Länder und der Generalbundesanwalt berichten dem Bundesamt für Justiz kalenderjährlich jeweils bis zum 30. Juni des dem Berichtsjahr folgenden Jahres über in ihrem Zuständigkeitsbereich angeordnete Maßnahmen nach den §§ 100a, 100b, 100c, 100g und 100k Absatz 1. 2Das Bundesamt für Justiz erstellt eine Übersicht zu den im Berichtsjahr bundesweit angeordneten Maßnahmen und veröffentlicht diese im Internet. 3Über die im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr nach § 100c angeordneten Maßnahmen berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vor der Veröffentlichung im Internet.
(2) In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100a sind anzugeben:
(3) In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100b sind anzugeben:
(4) In den Berichten über Maßnahmen nach § 100c sind anzugeben:
(5) In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100g sind anzugeben:
(6) In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100k Absatz 1 sind anzugeben:
Statistische Erfassung; Berichtspflichten | Statistische Erfassung; Berichtspflichten | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Statistische Erfassung; Berichtspflichten | t | 1 | Statistische Erfassung; Berichtspflichten |
Statistische Erfassung; Berichtspflichten | Statistische Erfassung; Berichtspflichten | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Die Länder und der Generalbundesanwalt berichten dem Bundesamt für | f | 1 | (1) Die Länder und der Generalbundesanwalt berichten dem Bundesamt für |
2 | Justiz kalenderjährlich jeweils bis zum 30. Juni des dem Berichtsjahr | 2 | Justiz kalenderjährlich jeweils bis zum 30. Juni des dem Berichtsjahr | ||
3 | folgenden Jahres über in ihrem Zuständigkeitsbereich angeordnete Maßnahmen | 3 | folgenden Jahres über in ihrem Zuständigkeitsbereich angeordnete Maßnahmen | ||
n | 4 | nach den §§ 100a, 100b, 100c, 100g und 100k Absatz 1. Das Bundesamt für | n | 4 | nach den §§ 100a, 100b, 100c, 100g und 100k Absatz 1 und 2. Das Bundesamt |
5 | Justiz erstellt eine Übersicht zu den im Berichtsjahr bundesweit angeordneten | 5 | für Justiz erstellt eine Übersicht zu den im Berichtsjahr bundesweit | ||
6 | Maßnahmen und veröffentlicht diese im Internet. Über die im jeweils | 6 | angeordneten Maßnahmen und veröffentlicht diese im Internet. Über die im | ||
7 | vorangegangenen Kalenderjahr nach § 100c angeordneten Maßnahmen berichtet die | 7 | jeweils vorangegangenen Kalenderjahr nach § 100c angeordneten Maßnahmen | ||
8 | Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vor der Veröffentlichung im Internet. | 8 | berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vor der Veröffentlichung | ||
9 | im Internet. | ||||
9 | (2) In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100a sind anzugeben: | 10 | (2) In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100a sind anzugeben: | ||
10 | 1. | 11 | 1. | ||
11 | die Anzahl der Verfahren, in denen Maßnahmen nach § 100a Absatz 1 angeordnet | 12 | die Anzahl der Verfahren, in denen Maßnahmen nach § 100a Absatz 1 angeordnet | ||
12 | worden sind; | 13 | worden sind; | ||
13 | 2. | 14 | 2. | ||
14 | die Anzahl der Überwachungsanordnungen nach § 100a Absatz 1, unterschieden | 15 | die Anzahl der Überwachungsanordnungen nach § 100a Absatz 1, unterschieden | ||
15 | nach Erst- und Verlängerungsanordnungen; | 16 | nach Erst- und Verlängerungsanordnungen; | ||
16 | 3. | 17 | 3. | ||
17 | die jeweils zugrunde liegende Anlassstraftat nach der Unterteilung in § 100a | 18 | die jeweils zugrunde liegende Anlassstraftat nach der Unterteilung in § 100a | ||
18 | Absatz 2; | 19 | Absatz 2; | ||
19 | 4. | 20 | 4. | ||
20 | die Anzahl der Verfahren, in denen ein Eingriff in ein von dem Betroffenen | 21 | die Anzahl der Verfahren, in denen ein Eingriff in ein von dem Betroffenen | ||
21 | genutztes informationstechnisches System nach § 100a Absatz 1 Satz 2 und 3 | 22 | genutztes informationstechnisches System nach § 100a Absatz 1 Satz 2 und 3 | ||
22 | a) | 23 | a) | ||
23 | im richterlichen Beschluss angeordnet wurde und | 24 | im richterlichen Beschluss angeordnet wurde und | ||
24 | b) | 25 | b) | ||
25 | tatsächlich durchgeführt wurde. | 26 | tatsächlich durchgeführt wurde. | ||
26 | (3) In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100b sind anzugeben: | 27 | (3) In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100b sind anzugeben: | ||
27 | 1. | 28 | 1. | ||
28 | die Anzahl der Verfahren, in denen Maßnahmen nach § 100b Absatz 1 angeordnet | 29 | die Anzahl der Verfahren, in denen Maßnahmen nach § 100b Absatz 1 angeordnet | ||
29 | worden sind; | 30 | worden sind; | ||
30 | 2. | 31 | 2. | ||
31 | die Anzahl der Überwachungsanordnungen nach § 100b Absatz 1, unterschieden | 32 | die Anzahl der Überwachungsanordnungen nach § 100b Absatz 1, unterschieden | ||
32 | nach Erst- und Verlängerungsanordnungen; | 33 | nach Erst- und Verlängerungsanordnungen; | ||
33 | 3. | 34 | 3. | ||
34 | die jeweils zugrunde liegende Anlassstraftat nach Maßgabe der Unterteilung | 35 | die jeweils zugrunde liegende Anlassstraftat nach Maßgabe der Unterteilung | ||
35 | in § 100b Absatz 2; | 36 | in § 100b Absatz 2; | ||
36 | 4. | 37 | 4. | ||
37 | die Anzahl der Verfahren, in denen ein Eingriff in ein vom Betroffenen | 38 | die Anzahl der Verfahren, in denen ein Eingriff in ein vom Betroffenen | ||
38 | genutztes informationstechnisches System tatsächlich durchgeführt wurde. | 39 | genutztes informationstechnisches System tatsächlich durchgeführt wurde. | ||
39 | (4) In den Berichten über Maßnahmen nach § 100c sind anzugeben: | 40 | (4) In den Berichten über Maßnahmen nach § 100c sind anzugeben: | ||
40 | 1. | 41 | 1. | ||
41 | die Anzahl der Verfahren, in denen Maßnahmen nach § 100c Absatz 1 angeordnet | 42 | die Anzahl der Verfahren, in denen Maßnahmen nach § 100c Absatz 1 angeordnet | ||
42 | worden sind; | 43 | worden sind; | ||
43 | 2. | 44 | 2. | ||
44 | die jeweils zugrunde liegende Anlassstraftat nach Maßgabe der Unterteilung | 45 | die jeweils zugrunde liegende Anlassstraftat nach Maßgabe der Unterteilung | ||
45 | in § 100b Absatz 2; | 46 | in § 100b Absatz 2; | ||
46 | 3. | 47 | 3. | ||
47 | ob das Verfahren einen Bezug zur Verfolgung organisierter Kriminalität | 48 | ob das Verfahren einen Bezug zur Verfolgung organisierter Kriminalität | ||
48 | aufweist; | 49 | aufweist; | ||
49 | 4. | 50 | 4. | ||
50 | die Anzahl der überwachten Objekte je Verfahren nach Privatwohnungen und | 51 | die Anzahl der überwachten Objekte je Verfahren nach Privatwohnungen und | ||
51 | sonstigen Wohnungen sowie nach Wohnungen des Beschuldigten und Wohnungen dritter | 52 | sonstigen Wohnungen sowie nach Wohnungen des Beschuldigten und Wohnungen dritter | ||
52 | Personen; | 53 | Personen; | ||
53 | 5. | 54 | 5. | ||
54 | die Anzahl der überwachten Personen je Verfahren nach Beschuldigten und | 55 | die Anzahl der überwachten Personen je Verfahren nach Beschuldigten und | ||
55 | nichtbeschuldigten Personen; | 56 | nichtbeschuldigten Personen; | ||
56 | 6. | 57 | 6. | ||
57 | die Dauer der einzelnen Überwachung nach Dauer der Anordnung, Dauer der | 58 | die Dauer der einzelnen Überwachung nach Dauer der Anordnung, Dauer der | ||
58 | Verlängerung und Abhördauer; | 59 | Verlängerung und Abhördauer; | ||
59 | 7. | 60 | 7. | ||
60 | wie häufig eine Maßnahme nach § 100d Absatz 4, § 100e Absatz 5 unterbrochen | 61 | wie häufig eine Maßnahme nach § 100d Absatz 4, § 100e Absatz 5 unterbrochen | ||
61 | oder abgebrochen worden ist; | 62 | oder abgebrochen worden ist; | ||
62 | 8. | 63 | 8. | ||
63 | ob eine Benachrichtigung der betroffenen Personen (§ 101 Absatz 4 bis 6) | 64 | ob eine Benachrichtigung der betroffenen Personen (§ 101 Absatz 4 bis 6) | ||
64 | erfolgt ist oder aus welchen Gründen von einer Benachrichtigung abgesehen worden | 65 | erfolgt ist oder aus welchen Gründen von einer Benachrichtigung abgesehen worden | ||
65 | ist; | 66 | ist; | ||
66 | 9. | 67 | 9. | ||
67 | ob die Überwachung Ergebnisse erbracht hat, die für das Verfahren relevant | 68 | ob die Überwachung Ergebnisse erbracht hat, die für das Verfahren relevant | ||
68 | sind oder voraussichtlich relevant sein werden; | 69 | sind oder voraussichtlich relevant sein werden; | ||
69 | 10. | 70 | 10. | ||
70 | ob die Überwachung Ergebnisse erbracht hat, die für andere Strafverfahren | 71 | ob die Überwachung Ergebnisse erbracht hat, die für andere Strafverfahren | ||
71 | relevant sind oder voraussichtlich relevant sein werden; | 72 | relevant sind oder voraussichtlich relevant sein werden; | ||
72 | 11. | 73 | 11. | ||
73 | wenn die Überwachung keine relevanten Ergebnisse erbracht hat: die Gründe | 74 | wenn die Überwachung keine relevanten Ergebnisse erbracht hat: die Gründe | ||
74 | hierfür, differenziert nach technischen Gründen und sonstigen Gründen; | 75 | hierfür, differenziert nach technischen Gründen und sonstigen Gründen; | ||
75 | 12. | 76 | 12. | ||
76 | die Kosten der Maßnahme, differenziert nach Kosten für Übersetzungsdienste | 77 | die Kosten der Maßnahme, differenziert nach Kosten für Übersetzungsdienste | ||
77 | und sonstigen Kosten. | 78 | und sonstigen Kosten. | ||
78 | (5) In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100g sind anzugeben: | 79 | (5) In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100g sind anzugeben: | ||
79 | 1. | 80 | 1. | ||
80 | unterschieden nach Maßnahmen nach § 100g Absatz 1, 2 und 3 | 81 | unterschieden nach Maßnahmen nach § 100g Absatz 1, 2 und 3 | ||
81 | a) | 82 | a) | ||
82 | die Anzahl der Verfahren, in denen diese Maßnahmen durchgeführt wurden; | 83 | die Anzahl der Verfahren, in denen diese Maßnahmen durchgeführt wurden; | ||
83 | b) | 84 | b) | ||
84 | die Anzahl der Erstanordnungen, mit denen diese Maßnahmen angeordnet wurden; | 85 | die Anzahl der Erstanordnungen, mit denen diese Maßnahmen angeordnet wurden; | ||
85 | c) | 86 | c) | ||
86 | die Anzahl der Verlängerungsanordnungen, mit denen diese Maßnahmen | 87 | die Anzahl der Verlängerungsanordnungen, mit denen diese Maßnahmen | ||
87 | angeordnet wurden; | 88 | angeordnet wurden; | ||
88 | 2. | 89 | 2. | ||
89 | untergliedert nach der Anzahl der zurückliegenden Wochen, für die die | 90 | untergliedert nach der Anzahl der zurückliegenden Wochen, für die die | ||
90 | Erhebung von Verkehrsdaten angeordnet wurde, jeweils bemessen ab dem Zeitpunkt | 91 | Erhebung von Verkehrsdaten angeordnet wurde, jeweils bemessen ab dem Zeitpunkt | ||
91 | der Anordnung | 92 | der Anordnung | ||
92 | a) | 93 | a) | ||
93 | die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 1; | 94 | die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 1; | ||
94 | b) | 95 | b) | ||
95 | die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 2; | 96 | die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 2; | ||
96 | c) | 97 | c) | ||
97 | die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 3; | 98 | die Anzahl der Anordnungen nach § 100g Absatz 3; | ||
98 | d) | 99 | d) | ||
99 | die Anzahl der Anordnungen, die teilweise ergebnislos geblieben sind, weil | 100 | die Anzahl der Anordnungen, die teilweise ergebnislos geblieben sind, weil | ||
100 | die abgefragten Daten teilweise nicht verfügbar waren; | 101 | die abgefragten Daten teilweise nicht verfügbar waren; | ||
101 | e) | 102 | e) | ||
102 | die Anzahl der Anordnungen, die ergebnislos geblieben sind, weil keine Daten | 103 | die Anzahl der Anordnungen, die ergebnislos geblieben sind, weil keine Daten | ||
103 | verfügbar waren. | 104 | verfügbar waren. | ||
n | 104 | (6) In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100k Absatz 1 sind anzugeben: | n | 105 | (6) In den Übersichten über Maßnahmen nach § 100k sind jeweils unterschieden |
106 | nach Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 anzugeben: | ||||
105 | 1. | 107 | 1. | ||
n | 106 | die Anzahl der Verfahren, in denen Maßnahmen nach § 100k Absatz 1 angeordnet | n | 108 | die Anzahl der Verfahren, in denen Maßnahmen angeordnet worden sind; |
107 | worden sind; | ||||
108 | 2. | 109 | 2. | ||
t | 109 | die Anzahl der Anordnungen nach § 100k Absatz 1, unterschieden nach Erst- | t | 110 | die Anzahl der Anordnungen, unterschieden nach Erst- und |
110 | und Verlängerungsanordnungen; | 111 | Verlängerungsanordnungen; | ||
111 | 3. | 112 | 3. | ||
112 | untergliedert nach der Anzahl der zurückliegenden Wochen, für die die | 113 | untergliedert nach der Anzahl der zurückliegenden Wochen, für die die | ||
113 | Erhebung von Nutzungsdaten angeordnet wurde, jeweils bemessen ab dem Zeitpunkt | 114 | Erhebung von Nutzungsdaten angeordnet wurde, jeweils bemessen ab dem Zeitpunkt | ||
114 | der Anordnung | 115 | der Anordnung | ||
115 | a) | 116 | a) | ||
116 | die Anzahl der Anordnungen, die teilweise ergebnislos geblieben sind, weil | 117 | die Anzahl der Anordnungen, die teilweise ergebnislos geblieben sind, weil | ||
117 | die abgefragten Daten teilweise nicht verfügbar waren; | 118 | die abgefragten Daten teilweise nicht verfügbar waren; | ||
118 | b) | 119 | b) | ||
119 | die Anzahl der Anordnungen, die ergebnislos geblieben sind, weil keine Daten | 120 | die Anzahl der Anordnungen, die ergebnislos geblieben sind, weil keine Daten | ||
120 | verfügbar waren. | 121 | verfügbar waren. |
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