Stelle erteilt wurde und die betroffene Person von dieser Stelle Auskunft über
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erhobenen Daten begehrt, entscheidet hierüber diese Stelle im Einvernehmen mit
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die so erhobenen Daten begehrt, entscheidet hierüber diese Stelle im
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der Staatsanwaltschaft, die die personenbezogenen Daten zur Eintragung in das
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Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft, die die personenbezogenen Daten zur
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Verfahrensregister mitgeteilt hat.
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Eintragung in das Verfahrensregister mitgeteilt hat.
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