Lade...
Lade...
Verdeckter Ermittler | Verdeckter Ermittler | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Verdeckte Ermittler dürfen zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt | f | 1 | (1) Verdeckte Ermittler dürfen zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt |
2 | werden, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß eine | 2 | werden, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß eine | ||
3 | Straftat von erheblicher Bedeutung | 3 | Straftat von erheblicher Bedeutung | ||
4 | 1. auf dem Gebiet des unerlaubten Betäubungsmittel- oder Waffenverkehrs, der | 4 | 1. auf dem Gebiet des unerlaubten Betäubungsmittel- oder Waffenverkehrs, der | ||
5 | Geld- oder Wertzeichenfälschung, | 5 | Geld- oder Wertzeichenfälschung, | ||
6 | 2. auf dem Gebiet des Staatsschutzes (§§ 74a, 120 des | 6 | 2. auf dem Gebiet des Staatsschutzes (§§ 74a, 120 des | ||
7 | Gerichtsverfassungsgesetzes), | 7 | Gerichtsverfassungsgesetzes), | ||
8 | 3. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig oder | 8 | 3. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig oder | ||
9 | 4. von einem Bandenmitglied oder in anderer Weise organisiert | 9 | 4. von einem Bandenmitglied oder in anderer Weise organisiert | ||
10 | begangen worden ist. Zur Aufklärung von Verbrechen dürfen Verdeckte Ermittler | 10 | begangen worden ist. Zur Aufklärung von Verbrechen dürfen Verdeckte Ermittler | ||
11 | auch eingesetzt werden, soweit auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr der | 11 | auch eingesetzt werden, soweit auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr der | ||
12 | Wiederholung besteht. Der Einsatz ist nur zulässig, soweit die Aufklärung auf | 12 | Wiederholung besteht. Der Einsatz ist nur zulässig, soweit die Aufklärung auf | ||
13 | andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Zur Aufklärung von | 13 | andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Zur Aufklärung von | ||
14 | Verbrechen dürfen Verdeckte Ermittler außerdem eingesetzt werden, wenn die | 14 | Verbrechen dürfen Verdeckte Ermittler außerdem eingesetzt werden, wenn die | ||
15 | besondere Bedeutung der Tat den Einsatz gebietet und andere Maßnahmen | 15 | besondere Bedeutung der Tat den Einsatz gebietet und andere Maßnahmen | ||
t | 16 | aussichtslos wären. | t | 16 | aussichtslos wären. § 100d Absatz 1 und 2 gilt entsprechend. |
17 | (2) Verdeckte Ermittler sind Beamte des Polizeidienstes, die unter einer ihnen | 17 | (2) Verdeckte Ermittler sind Beamte des Polizeidienstes, die unter einer ihnen | ||
18 | verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermitteln. | 18 | verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermitteln. | ||
19 | Sie dürfen unter der Legende am Rechtsverkehr teilnehmen. | 19 | Sie dürfen unter der Legende am Rechtsverkehr teilnehmen. | ||
20 | (3) Soweit es für den Aufbau oder die Aufrechterhaltung der Legende | 20 | (3) Soweit es für den Aufbau oder die Aufrechterhaltung der Legende | ||
21 | unerläßlich ist, dürfen entsprechende Urkunden hergestellt, verändert und | 21 | unerläßlich ist, dürfen entsprechende Urkunden hergestellt, verändert und | ||
22 | gebraucht werden. | 22 | gebraucht werden. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.