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Elektronische Formulare; Verordnungsermächtigung | Elektronische Formulare; Verordnungsermächtigung | ||||
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t | 1 | Elektronische Formulare; Verordnungsermächtigung | t | 1 | Elektronische Formulare; Verordnungsermächtigung |
Elektronische Formulare; Verordnungsermächtigung | Elektronische Formulare; Verordnungsermächtigung | ||||
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f | 1 | Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates | f | 1 | Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates |
2 | elektronische Formulare einführen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass | 2 | elektronische Formulare einführen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass | ||
3 | die in den Formularen enthaltenen Angaben ganz oder teilweise in | 3 | die in den Formularen enthaltenen Angaben ganz oder teilweise in | ||
4 | strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln sind. Die Formulare sind | 4 | strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln sind. Die Formulare sind | ||
5 | auf einer in der Rechtsverordnung zu bestimmenden Kommunikationsplattform im | 5 | auf einer in der Rechtsverordnung zu bestimmenden Kommunikationsplattform im | ||
6 | Internet zur Nutzung bereitzustellen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, | 6 | Internet zur Nutzung bereitzustellen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, | ||
7 | dass eine Identifikation des Formularverwenders abweichend von § 32a Absatz 3 | 7 | dass eine Identifikation des Formularverwenders abweichend von § 32a Absatz 3 | ||
8 | durch Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des | 8 | durch Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des | ||
t | 9 | Personalausweisgesetzes oder § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes erfolgen | t | 9 | Personalausweisgesetzes, § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder § 78 Absatz 5 des |
10 | kann. Die Bundesregierung kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung ohne | 10 | Aufenthaltsgesetzes erfolgen kann. Die Bundesregierung kann die Ermächtigung | ||
11 | Zustimmung des Bundesrates auf die zuständigen Bundesministerien übertragen. | 11 | durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates auf die zuständigen | ||
12 | Bundesministerien übertragen. |
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