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Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen | Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen | ||||
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t | 1 | Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen | t | 1 | Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen |
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen | Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen | ||||
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f | 1 | (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, | f | 1 | (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, |
2 | wer | 2 | wer | ||
3 | 1. | 3 | 1. | ||
4 | im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten | 4 | im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten | ||
5 | Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung | 5 | Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung | ||
n | 6 | oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder | n | 6 | oder in einem von ihm verbreiteten Inhalt (§ 11 Absatz 3) verwendet oder |
7 | 2. | 7 | 2. | ||
t | 8 | Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur | t | 8 | einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der ein derartiges Kennzeichen darstellt oder |
9 | Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 | 9 | enthält, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer | ||
10 | bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt. | 10 | 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt. | ||
11 | (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, | 11 | (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, | ||
12 | Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen | 12 | Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen | ||
13 | stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. | 13 | stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. | ||
14 | (3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. | 14 | (3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. |
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