Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält und ein
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Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein
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Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung
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Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt.
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die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.
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