Die Einbürgerung wird wirksam mit der Aushändigung der von der zuständigen
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Verwaltungsbehörde ausgefertigten Einbürgerungsurkunde. Vor der
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Aushändigung ist folgendes feierliches Bekenntnis abzugeben: "Ich erkläre
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feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik
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Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte. ";
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§ 10 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
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