t | | t | (1) Bei der Einbürgerung bleiben außer Betracht: |
| | | 1. |
| | | die Verhängung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln nach dem |
| | | Jugendgerichtsgesetz, |
| | | 2. |
| | | Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen und |
| | | 3. |
| | | Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung |
| | | ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist. |
| | | Bei mehreren Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen im Sinne des Satzes |
| | | 1 Nr. 2 und 3 sind diese zusammenzuzählen, es sei denn, es wird eine |
| | | niedrigere Gesamtstrafe gebildet; treffen Geld- und Freiheitsstrafe zusammen, |
| | | entspricht ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe. Übersteigt die Strafe oder |
| | | die Summe der Strafen geringfügig den Rahmen nach den Sätzen 1 und 2, so wird |
| | | im Einzelfall entschieden, ob diese außer Betracht bleiben kann. Ist eine |
| | | Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 61 Nr. 5 oder 6 des |
| | | Strafgesetzbuches angeordnet worden, so wird im Einzelfall entschieden, ob die |
| | | Maßregel der Besserung und Sicherung außer Betracht bleiben kann. |
| | | (2) Ausländische Verurteilungen zu Strafen sind zu berücksichtigen, wenn |
| | | die Tat im Inland als strafbar anzusehen ist, die Verurteilung in einem |
| | | rechtsstaatlichen Verfahren ausgesprochen worden ist und das Strafmaß |
| | | verhältnismäßig ist. Eine solche Verurteilung kann nicht mehr |
| | | berücksichtigt werden, wenn sie nach dem Bundeszentralregistergesetz zu tilgen |
| | | wäre. Absatz 1 gilt entsprechend. |
| | | (3) Wird gegen einen Ausländer, der die Einbürgerung beantragt hat, wegen |
| | | des Verdachts einer Straftat ermittelt, ist die Entscheidung über die |
| | | Einbürgerung bis zum Abschluss des Verfahrens, im Falle der Verurteilung bis |
| | | zum Eintritt der Rechtskraft des Urteils auszusetzen. Das Gleiche gilt, |
| | | wenn die Verhängung der Jugendstrafe nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes |
| | | ausgesetzt ist. |
| | | (4) Im Ausland erfolgte Verurteilungen und im Ausland anhängige Ermittlungs- |
| | | und Strafverfahren sind im Einbürgerungsantrag aufzuführen. |