f | (1) Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner Deutscher sollen unter den | f | (1) Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner Deutscher sollen unter den |
| Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 eingebürgert werden, wenn sie seit drei | | Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 eingebürgert werden, wenn sie seit drei |
| Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und die Ehe | | Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und die Ehe |
| oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit zwei Jahren besteht. Die | | oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit zwei Jahren besteht. Die |
| Aufenthaltsdauer nach Satz 1 kann aus Gründen des öffentlichen Interesses | | Aufenthaltsdauer nach Satz 1 kann aus Gründen des öffentlichen Interesses |
| verkürzt werden, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit drei | | verkürzt werden, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit drei |
| Jahren besteht. Minderjährige Kinder von Ehegatten oder eingetragenen | | Jahren besteht. Minderjährige Kinder von Ehegatten oder eingetragenen |
| Lebenspartnern Deutscher können unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 | | Lebenspartnern Deutscher können unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 |
| mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit drei Jahren | | mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit drei Jahren |
t | rechtmäßig im Inland aufhalten. § 10 Absatz 3a, 4, 5 und 6 gilt | t | rechtmäßig im Inland aufhalten. § 10 Absatz 4, 4a, 5 und 6 gilt |
| entsprechend. | | entsprechend. |
| (2) Die Regelung des Absatzes 1 gilt auch, wenn die Einbürgerung bis zum | | (2) Die Regelung des Absatzes 1 gilt auch, wenn die Einbürgerung bis zum |
| Ablauf eines Jahres nach dem Tod des deutschen Ehegatten oder eingetragenen | | Ablauf eines Jahres nach dem Tod des deutschen Ehegatten oder eingetragenen |
| Lebenspartners oder nach der Rechtskraft des die Ehe oder eingetragene | | Lebenspartners oder nach der Rechtskraft des die Ehe oder eingetragene |
| Lebenspartnerschaft beendenden Beschlusses beantragt wird und der | | Lebenspartnerschaft beendenden Beschlusses beantragt wird und der |
| Antragsteller als sorgeberechtigter Elternteil mit einem minderjährigen Kind | | Antragsteller als sorgeberechtigter Elternteil mit einem minderjährigen Kind |
| aus der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer familiären | | aus der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer familiären |
| Gemeinschaft lebt, das bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. | | Gemeinschaft lebt, das bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. |