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f | 1 | (1) Jede Kammer des Sozialgerichts wird in der Besetzung mit einem | f | 1 | (1) Jede Kammer des Sozialgerichts wird in der Besetzung mit einem |
2 | Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern als Beisitzern tätig. Bei | 2 | Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern als Beisitzern tätig. Bei | ||
3 | Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung und bei Gerichtsbescheiden | 3 | Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung und bei Gerichtsbescheiden | ||
4 | wirken die ehrenamtlichen Richter nicht mit. | 4 | wirken die ehrenamtlichen Richter nicht mit. | ||
5 | (2) In den Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der | 5 | (2) In den Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der | ||
6 | Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Streitigkeiten auf Grund | 6 | Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Streitigkeiten auf Grund | ||
7 | des § 6a des Bundeskindergeldgesetzes und der Arbeitsförderung gehört je ein | 7 | des § 6a des Bundeskindergeldgesetzes und der Arbeitsförderung gehört je ein | ||
8 | ehrenamtlicher Richter dem Kreis der Versicherten und der Arbeitgeber an. Sind | 8 | ehrenamtlicher Richter dem Kreis der Versicherten und der Arbeitgeber an. Sind | ||
9 | für Angelegenheiten einzelner Zweige der Sozialversicherung eigene Kammern | 9 | für Angelegenheiten einzelner Zweige der Sozialversicherung eigene Kammern | ||
10 | gebildet, so sollen die ehrenamtlichen Richter dieser Kammern an dem | 10 | gebildet, so sollen die ehrenamtlichen Richter dieser Kammern an dem | ||
11 | jeweiligen Versicherungszweig beteiligt sein. | 11 | jeweiligen Versicherungszweig beteiligt sein. | ||
12 | (3) In den Kammern für Angelegenheiten des Vertragsarztrechts wirken je ein | 12 | (3) In den Kammern für Angelegenheiten des Vertragsarztrechts wirken je ein | ||
13 | ehrenamtlicher Richter aus den Kreisen der Krankenkassen und der | 13 | ehrenamtlicher Richter aus den Kreisen der Krankenkassen und der | ||
14 | Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Psychotherapeuten mit. In Angelegenheiten | 14 | Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Psychotherapeuten mit. In Angelegenheiten | ||
15 | der Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Psychotherapeuten wirken als | 15 | der Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Psychotherapeuten wirken als | ||
16 | ehrenamtliche Richter nur Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und | 16 | ehrenamtliche Richter nur Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und | ||
17 | Psychotherapeuten mit. | 17 | Psychotherapeuten mit. | ||
18 | (4) In den Kammern für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und | 18 | (4) In den Kammern für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und | ||
19 | des Schwerbehindertenrechts wirken je ein ehrenamtlicher Richter aus dem Kreis | 19 | des Schwerbehindertenrechts wirken je ein ehrenamtlicher Richter aus dem Kreis | ||
20 | der mit dem sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe | 20 | der mit dem sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe | ||
21 | behinderter Menschen vertrauten Personen und dem Kreis der | 21 | behinderter Menschen vertrauten Personen und dem Kreis der | ||
22 | Versorgungsberechtigten, der behinderten Menschen im Sinne des Neunten Buches | 22 | Versorgungsberechtigten, der behinderten Menschen im Sinne des Neunten Buches | ||
23 | Sozialgesetzbuch und der Versicherten mit; dabei sollen Hinterbliebene von | 23 | Sozialgesetzbuch und der Versicherten mit; dabei sollen Hinterbliebene von | ||
24 | Versorgungsberechtigten in angemessener Zahl beteiligt werden. | 24 | Versorgungsberechtigten in angemessener Zahl beteiligt werden. | ||
t | 25 | (5) In den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des | t | 25 | (5) In den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der |
26 | Angelegenheiten nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und des | ||||
26 | Asylbewerberleistungsgesetzes wirken ehrenamtliche Richter aus den | 27 | Asylbewerberleistungsgesetzes wirken ehrenamtliche Richter aus den | ||
27 | Vorschlagslisten der Kreise und der kreisfreien Städte mit. | 28 | Vorschlagslisten der Kreise und der kreisfreien Städte mit. |
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