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Sie können sich § 98 SGB VIII auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Zur Beurteilung der Auswirkungen der Bestimmungen dieses Buches und zu seiner Fortentwicklung sind laufende Erhebungen über
(2) Zur Verfolgung der gesellschaftlichen Entwicklung im Bereich der elterlichen Sorge sind im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik auch laufende Erhebungen über Sorgeerklärungen durchzuführen.
Zweck und Umfang der Erhebung | Zweck und Umfang der Erhebung | ||||
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t | 1 | Zweck und Umfang der Erhebung | t | 1 | Zweck und Umfang der Erhebung |
Zweck und Umfang der Erhebung | Zweck und Umfang der Erhebung | ||||
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f | 1 | (1) Zur Beurteilung der Auswirkungen der Bestimmungen dieses Buches und zu | f | 1 | (1) Zur Beurteilung der Auswirkungen der Bestimmungen dieses Buches und zu |
2 | seiner Fortentwicklung sind laufende Erhebungen über | 2 | seiner Fortentwicklung sind laufende Erhebungen über | ||
3 | 1. | 3 | 1. | ||
4 | Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen, | 4 | Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen, | ||
5 | 2. | 5 | 2. | ||
6 | Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege, | 6 | Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege, | ||
7 | 3. | 7 | 3. | ||
8 | Personen, die mit öffentlichen Mitteln geförderte Kindertagespflege | 8 | Personen, die mit öffentlichen Mitteln geförderte Kindertagespflege | ||
9 | gemeinsam oder auf Grund einer Erlaubnis nach § 43 Absatz 3 Satz 3 in | 9 | gemeinsam oder auf Grund einer Erlaubnis nach § 43 Absatz 3 Satz 3 in | ||
10 | Pflegestellen durchführen, und die von diesen betreuten Kinder, | 10 | Pflegestellen durchführen, und die von diesen betreuten Kinder, | ||
11 | 4. | 11 | 4. | ||
12 | die Empfänger | 12 | die Empfänger | ||
13 | a) | 13 | a) | ||
14 | der Hilfe zur Erziehung, | 14 | der Hilfe zur Erziehung, | ||
15 | b) | 15 | b) | ||
16 | der Hilfe für junge Volljährige und | 16 | der Hilfe für junge Volljährige und | ||
17 | c) | 17 | c) | ||
18 | der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, | 18 | der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, | ||
19 | 5. | 19 | 5. | ||
20 | Kinder und Jugendliche, zu deren Schutz vorläufige Maßnahmen getroffen | 20 | Kinder und Jugendliche, zu deren Schutz vorläufige Maßnahmen getroffen | ||
21 | worden sind, | 21 | worden sind, | ||
22 | 6. | 22 | 6. | ||
23 | Kinder und Jugendliche, die als Kind angenommen worden sind, | 23 | Kinder und Jugendliche, die als Kind angenommen worden sind, | ||
24 | 7. | 24 | 7. | ||
25 | Kinder und Jugendliche, die unter Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft oder | 25 | Kinder und Jugendliche, die unter Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft oder | ||
26 | Beistandschaft des Jugendamts stehen, | 26 | Beistandschaft des Jugendamts stehen, | ||
27 | 8. | 27 | 8. | ||
28 | Kinder und Jugendliche, für die eine Pflegeerlaubnis erteilt worden ist, | 28 | Kinder und Jugendliche, für die eine Pflegeerlaubnis erteilt worden ist, | ||
29 | 9. | 29 | 9. | ||
30 | Maßnahmen des Familiengerichts, | 30 | Maßnahmen des Familiengerichts, | ||
31 | 10. | 31 | 10. | ||
32 | Angebote der Jugendarbeit nach § 11 sowie Fortbildungsmaßnahmen für | 32 | Angebote der Jugendarbeit nach § 11 sowie Fortbildungsmaßnahmen für | ||
33 | ehrenamtliche Mitarbeiter anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 74 Absatz 6, | 33 | ehrenamtliche Mitarbeiter anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 74 Absatz 6, | ||
34 | 11. | 34 | 11. | ||
n | n | 35 | die Träger der Jugendhilfe, die dort tätigen Personen und deren | ||
35 | die Einrichtungen mit Ausnahme der Tageseinrichtungen, Behörden und | 36 | Einrichtungen mit Ausnahme der Tageseinrichtungen, | ||
36 | Geschäftsstellen in der Jugendhilfe und die dort tätigen Personen sowie | ||||
37 | 12. | 37 | 12. | ||
t | 38 | die Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe | t | 38 | die Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe sowie |
39 | 13. | 39 | 13. | ||
40 | Gefährdungseinschätzungen nach § 8a | 40 | Gefährdungseinschätzungen nach § 8a | ||
41 | als Bundesstatistik durchzuführen. | 41 | als Bundesstatistik durchzuführen. | ||
42 | (2) Zur Verfolgung der gesellschaftlichen Entwicklung im Bereich der | 42 | (2) Zur Verfolgung der gesellschaftlichen Entwicklung im Bereich der | ||
43 | elterlichen Sorge sind im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik auch | 43 | elterlichen Sorge sind im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik auch | ||
44 | laufende Erhebungen über Sorgeerklärungen durchzuführen. | 44 | laufende Erhebungen über Sorgeerklärungen durchzuführen. |
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