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Sie können sich § 58a SGB VIII auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Zum Zwecke der Erteilung der Bescheinigung nach Absatz 2 wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern bei dem nach § 87c Absatz 6 Satz 2 zuständigen Jugendamt ein Sorgeregister geführt. In das Sorgeregister erfolgt jeweils eine Eintragung, wenn
(2) 1Liegen keine Eintragungen im Sorgeregister vor, so erhält die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter auf Antrag hierüber eine Bescheinigung von dem nach § 87c Absatz 6 Satz 1 zuständigen Jugendamt. 2Die Mutter hat dafür Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes oder des Jugendlichen anzugeben sowie den Namen, den das Kind oder der Jugendliche zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat.
Sorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister | Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister | ||||
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t | 1 | Sorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im | t | 1 | Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister |
2 | Sorgeregister |
Sorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister | Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister | ||||
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n | 1 | (1) Zum Zwecke der Erteilung der Bescheinigung nach Absatz 2 wird für Kinder | n | 1 | (1) Zum Zwecke der Erteilung der schriftlichen Auskunft nach Absatz 2 wird für |
2 | nicht miteinander verheirateter Eltern bei dem nach § 87c Absatz 6 Satz 2 | 2 | Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern bei dem nach § 87c Absatz 6 Satz | ||
3 | zuständigen Jugendamt ein Sorgeregister geführt. In das Sorgeregister erfolgt | 3 | 2 zuständigen Jugendamt ein Sorgeregister geführt. In das Sorgeregister | ||
4 | jeweils eine Eintragung, wenn | 4 | erfolgt jeweils eine Eintragung, wenn | ||
5 | 1. | 5 | 1. | ||
6 | Sorgeerklärungen nach § 1626a Absatz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs | 6 | Sorgeerklärungen nach § 1626a Absatz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs | ||
n | 7 | abgegeben werden oder | n | 7 | abgegeben werden, |
8 | 2. | 8 | 2. | ||
n | 9 | aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die elterliche Sorge den Eltern | n | 9 | aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die elterliche |
10 | ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wird. | 10 | Sorge den Eltern ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist oder | ||
11 | Das Sorgeregister enthält auch Eintragungen, wenn Sorgeerklärungen nach | 11 | 3. | ||
12 | Artikel 224 § 2 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche | 12 | die elterliche Sorge aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen | ||
13 | in der bis zum 19. Mai 2013 geltenden Fassung ersetzt wurden. | 13 | Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein | ||
14 | übertragen worden ist. | ||||
14 | (2) Liegen keine Eintragungen im Sorgeregister vor, so erhält die mit dem | 15 | (2) Liegen keine Eintragungen im Sorgeregister vor, so erhält die mit dem | ||
15 | Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter auf Antrag hierüber eine | 16 | Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter auf Antrag hierüber eine | ||
t | 16 | Bescheinigung von dem nach § 87c Absatz 6 Satz 1 zuständigen Jugendamt. Die | t | 17 | schriftliche Auskunft von dem nach § 87c Absatz 6 Satz 1 zuständigen |
17 | Mutter hat dafür Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes oder des | 18 | Jugendamt. Die Mutter hat dafür Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes | ||
18 | Jugendlichen anzugeben sowie den Namen, den das Kind oder der Jugendliche zur | 19 | oder des Jugendlichen anzugeben sowie den Namen, den das Kind oder der | ||
19 | Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat. | 20 | Jugendliche zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat. Bezieht | ||
21 | sich die gerichtliche Entscheidung nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 | ||||
22 | nur auf Teile der elterlichen Sorge, so erhält die mit dem Vater des Kindes | ||||
23 | nicht verheiratete Mutter auf Antrag eine schriftliche Auskunft darüber, dass | ||||
24 | Eintragungen nur in Bezug auf die durch die Entscheidung betroffenen Teile der | ||||
25 | elterlichen Sorge vorliegen. Satz 2 gilt entsprechend. |
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