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Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind
Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen | Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen | ||||
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t | 1 | Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen | t | 1 | Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen |
Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen | Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen | ||||
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f | 1 | Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind | f | 1 | Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind |
2 | 1. | 2 | 1. | ||
3 | die von den Personensorgeberechtigten bestimmte Grundrichtung der Erziehung | 3 | die von den Personensorgeberechtigten bestimmte Grundrichtung der Erziehung | ||
4 | sowie die Rechte der Personensorgeberechtigten und des Kindes oder des | 4 | sowie die Rechte der Personensorgeberechtigten und des Kindes oder des | ||
5 | Jugendlichen bei der Bestimmung der religiösen Erziehung zu beachten, | 5 | Jugendlichen bei der Bestimmung der religiösen Erziehung zu beachten, | ||
6 | 2. | 6 | 2. | ||
7 | die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes oder des | 7 | die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes oder des | ||
8 | Jugendlichen zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln sowie die | 8 | Jugendlichen zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln sowie die | ||
9 | jeweiligen besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten junger | 9 | jeweiligen besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten junger | ||
10 | Menschen und ihrer Familien zu berücksichtigen, | 10 | Menschen und ihrer Familien zu berücksichtigen, | ||
11 | 3. | 11 | 3. | ||
t | 12 | die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, | t | 12 | die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, |
13 | nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, | ||||
13 | Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu | 14 | Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu | ||
14 | fördern. | 15 | fördern, | ||
16 | 4. | ||||
17 | die gleichberechtigte Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne | ||||
18 | Behinderungen umzusetzen und vorhandene Barrieren abzubauen. |
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