für Versicherte, die im Zeitpunkt des Versicherungsfalls das sechste
4
Lebensjahr nicht vollendet haben, 25 vom Hundert,
5
2.
6
für Versicherte, die im Zeitpunkt des Versicherungsfalls das sechste, aber
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nicht das 15. Lebensjahr vollendet haben, 33 1/3 vom Hundert
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der im Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße.
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