Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft darf der Fachagentur
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Nachwachsende Rohstoffe e. V. auf deren Anfrage die bei ihr gespeicherten
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Namen und Anschriften von Unternehmern nach § 136 Absatz 3 Nummer 1, die einen
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Antrag auf waldflächenbezogene Prämien gestellt haben, sowie deren
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Waldflächengrößen übermitteln, soweit dies für die Prüfung von Anträgen auf
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waldflächenbezogene Prämien des Bundes erforderlich ist. Die Befugnis zur
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Übermittlung der Daten gilt bis zum 31. Dezember 2021. Das Nähere zum
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Verfahren der Datenübermittlung und zur Erstattung der Kosten ist in einer
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Verwaltungsvereinbarung zu regeln.
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