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Sie können sich § 68 SGB VI auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind. Am 30. Juni 2005 beträgt der aktuelle Rentenwert 26,13 Euro. Er verändert sich zum 1. Juli eines jeden Jahres, indem der bisherige aktuelle Rentenwert mit den Faktoren für die Veränderung
(2) 1Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen jeweils nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 2Der Faktor für die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer wird ermittelt, indem deren Wert für das vergangene Kalenderjahr durch den Wert für das vorvergangene Kalenderjahr geteilt wird. 3Dabei wird der Wert für das vorvergangene Kalenderjahr an die Entwicklung der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst, indem er mit dem Faktor vervielfältigt wird, der sich aus dem Verhältnis der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vorvergangenen Kalenderjahr gegenüber dem dritten zurückliegenden Kalenderjahr und der Veränderung der aus der Versichertenstatistik der Deutschen Rentenversicherung Bund ermittelten beitragspflichtigen Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld im vorvergangenen Kalenderjahr gegenüber dem dritten zurückliegenden Kalenderjahr ergibt.
(3) Der Faktor, der sich aus der Veränderung des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung ergibt, wird ermittelt, indem
(4) Der Nachhaltigkeitsfaktor wird ermittelt, indem der um die Veränderung des Rentnerquotienten im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem vorvergangenen Kalenderjahr verminderte Wert eins mit einem Parameter
(5) Der nach den Absätzen 1 bis 4 anstelle des bisherigen aktuellen Rentenwerts zu bestimmende neue aktuelle Rentenwert wird nach folgender Formel ermittelt:
BE(tief)t-1 | 100 - AVA(tief)2012 - RVB(tief)t-1 | (( | (RQ(tief)t-1 | ) | ) | ||||
ARt=ARt-1 x | ----------- | x --------------------------------- | x | (( | 1 - | ------------ | ) | x alpha + 1 | ) |
BE(tief)t-2 | 100 - AVA(tief)2012 - RVB(tief)t-2 | (( | (RQ(tief)t-2 | ) | ) | ||||
Dabei sind: | |||||||||
AR(tief)t | = | zu bestimmender aktueller Rentenwert ab dem 1. Juli, | |||||||
AR(tief)t-1 | = | bisheriger aktueller Rentenwert, | |||||||
BE(tief)t-1 | = | Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr, | |||||||
BE(tief)t-2 | = | Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vorvergangenen Kalenderjahr unter Berücksichtigung der Veränderung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld, | |||||||
AVA(tief)t-1 | = | Altersvorsorgeanteil für das Jahr 2012 in Höhe von 4 vom Hundert, | |||||||
RVB(tief)t-1 | = | durchschnittlicher Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung im vergangenen Kalenderjahr, | |||||||
RVB(tief)t-2 | = | durchschnittlicher Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, | |||||||
RQ(tief)t-1 | = | Rentnerquotient im vergangenen Kalenderjahr, | |||||||
RQ(tief)t-2 | = | Rentnerquotient im vorvergangenen Kalenderjahr. |
(6) (weggefallen)
(7) 1Bei der Bestimmung des neuen aktuellen Rentenwerts werden für die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach Absatz 2 Satz 2 die dem Statistischen Bundesamt zu Beginn des Kalenderjahres vorliegenden Daten für das vergangene und das vorvergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. 2Bei der Ermittlung des Faktors nach Absatz 2 Satz 3 werden für die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer für das vorvergangene und das dritte zurückliegende Kalenderjahr die bei der Bestimmung des bisherigen aktuellen Rentenwerts verwendeten Daten zu den Bruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer zugrunde gelegt. 3Für die Bestimmung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld nach Absatz 2 Satz 3 sind die der Deutschen Rentenversicherung Bund vorliegenden Daten aus der Versichertenstatistik zu verwenden. 4Dabei sind für das vorvergangene Kalenderjahr die zu Beginn des Kalenderjahres vorliegenden Daten zu den beitragspflichtigen Bruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld und für das dritte zurückliegende Kalenderjahr die bei der Bestimmung des bisherigen aktuellen Rentenwerts verwendeten Daten zu den beitragspflichtigen Bruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld zugrunde zu legen. 5Bei der Ermittlung des Rentnerquotienten für das vergangene Kalenderjahr sind die der Deutschen Rentenversicherung Bund im ersten Vierteljahr des Kalenderjahres vorliegenden Daten und für das vorvergangene Kalenderjahr die bei der Bestimmung des bisherigen aktuellen Rentenwerts verwendeten Daten zugrunde zu legen.
Aktueller Rentenwert | Aktueller Rentenwert | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen | f | 1 | (1) Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen |
2 | Alters der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein | 2 | Alters der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein | ||
3 | Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind. | 3 | Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind. | ||
4 | Am 30. Juni 2005 beträgt der aktuelle Rentenwert 26,13 Euro. Er verändert sich | 4 | Am 30. Juni 2005 beträgt der aktuelle Rentenwert 26,13 Euro. Er verändert sich | ||
5 | zum 1. Juli eines jeden Jahres, indem der bisherige aktuelle Rentenwert mit | 5 | zum 1. Juli eines jeden Jahres, indem der bisherige aktuelle Rentenwert mit | ||
6 | den Faktoren für die Veränderung | 6 | den Faktoren für die Veränderung | ||
7 | 1. | 7 | 1. | ||
8 | der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer, | 8 | der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer, | ||
9 | 2. | 9 | 2. | ||
10 | des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung und | 10 | des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung und | ||
11 | 3. | 11 | 3. | ||
12 | dem Nachhaltigkeitsfaktor | 12 | dem Nachhaltigkeitsfaktor | ||
13 | vervielfältigt wird. | 13 | vervielfältigt wird. | ||
14 | (2) Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind die durch das | 14 | (2) Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind die durch das | ||
15 | Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer | 15 | Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer | ||
16 | ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen | 16 | ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen | ||
17 | jeweils nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Der | 17 | jeweils nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Der | ||
18 | Faktor für die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer | 18 | Faktor für die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer | ||
19 | wird ermittelt, indem deren Wert für das vergangene Kalenderjahr durch den | 19 | wird ermittelt, indem deren Wert für das vergangene Kalenderjahr durch den | ||
20 | Wert für das vorvergangene Kalenderjahr geteilt wird. Dabei wird der Wert | 20 | Wert für das vorvergangene Kalenderjahr geteilt wird. Dabei wird der Wert | ||
21 | für das vorvergangene Kalenderjahr an die Entwicklung der Einnahmen der | 21 | für das vorvergangene Kalenderjahr an die Entwicklung der Einnahmen der | ||
22 | gesetzlichen Rentenversicherung angepasst, indem er mit dem Faktor | 22 | gesetzlichen Rentenversicherung angepasst, indem er mit dem Faktor | ||
23 | vervielfältigt wird, der sich aus dem Verhältnis der Veränderung der | 23 | vervielfältigt wird, der sich aus dem Verhältnis der Veränderung der | ||
24 | Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vorvergangenen Kalenderjahr | 24 | Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vorvergangenen Kalenderjahr | ||
25 | gegenüber dem dritten zurückliegenden Kalenderjahr und der Veränderung der aus | 25 | gegenüber dem dritten zurückliegenden Kalenderjahr und der Veränderung der aus | ||
26 | der Versichertenstatistik der Deutschen Rentenversicherung Bund ermittelten | 26 | der Versichertenstatistik der Deutschen Rentenversicherung Bund ermittelten | ||
27 | beitragspflichtigen Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich | 27 | beitragspflichtigen Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich | ||
28 | beschäftigten Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von | 28 | beschäftigten Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von | ||
29 | Arbeitslosengeld im vorvergangenen Kalenderjahr gegenüber dem dritten | 29 | Arbeitslosengeld im vorvergangenen Kalenderjahr gegenüber dem dritten | ||
30 | zurückliegenden Kalenderjahr ergibt. | 30 | zurückliegenden Kalenderjahr ergibt. | ||
31 | (3) Der Faktor, der sich aus der Veränderung des Beitragssatzes zur | 31 | (3) Der Faktor, der sich aus der Veränderung des Beitragssatzes zur | ||
32 | allgemeinen Rentenversicherung ergibt, wird ermittelt, indem | 32 | allgemeinen Rentenversicherung ergibt, wird ermittelt, indem | ||
33 | 1. | 33 | 1. | ||
34 | der durchschnittliche Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung des | 34 | der durchschnittliche Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung des | ||
35 | vergangenen Kalenderjahres von der Differenz aus 100 vom Hundert und dem | 35 | vergangenen Kalenderjahres von der Differenz aus 100 vom Hundert und dem | ||
36 | Altersvorsorgeanteil für das Jahr 2012 subtrahiert wird, | 36 | Altersvorsorgeanteil für das Jahr 2012 subtrahiert wird, | ||
37 | 2. | 37 | 2. | ||
38 | der durchschnittliche Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung für | 38 | der durchschnittliche Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung für | ||
39 | das vorvergangene Kalenderjahr von der Differenz aus 100 vom Hundert und dem | 39 | das vorvergangene Kalenderjahr von der Differenz aus 100 vom Hundert und dem | ||
40 | Altersvorsorgeanteil für das Jahr 2012 subtrahiert wird, | 40 | Altersvorsorgeanteil für das Jahr 2012 subtrahiert wird, | ||
41 | und anschließend der nach Nummer 1 ermittelte Wert durch den nach Nummer 2 | 41 | und anschließend der nach Nummer 1 ermittelte Wert durch den nach Nummer 2 | ||
42 | ermittelten Wert geteilt wird. Altersvorsorgeanteil für das Jahr 2012 ist der | 42 | ermittelten Wert geteilt wird. Altersvorsorgeanteil für das Jahr 2012 ist der | ||
43 | Wert, der im Fünften Kapitel für das Jahr 2012 als Altersvorsorgeanteil | 43 | Wert, der im Fünften Kapitel für das Jahr 2012 als Altersvorsorgeanteil | ||
44 | bestimmt worden ist. | 44 | bestimmt worden ist. | ||
45 | (4) Der Nachhaltigkeitsfaktor wird ermittelt, indem der um die Veränderung des | 45 | (4) Der Nachhaltigkeitsfaktor wird ermittelt, indem der um die Veränderung des | ||
46 | Rentnerquotienten im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem vorvergangenen | 46 | Rentnerquotienten im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem vorvergangenen | ||
47 | Kalenderjahr verminderte Wert eins mit einem Parameter alpha vervielfältigt | 47 | Kalenderjahr verminderte Wert eins mit einem Parameter alpha vervielfältigt | ||
48 | und um den Wert eins erhöht wird. Der Rentnerquotient wird ermittelt, | 48 | und um den Wert eins erhöht wird. Der Rentnerquotient wird ermittelt, | ||
49 | indem die Anzahl der Äquivalenzrentner durch die Anzahl der | 49 | indem die Anzahl der Äquivalenzrentner durch die Anzahl der | ||
50 | Äquivalenzbeitragszahler dividiert wird. Die Anzahl der Äquivalenzrentner | 50 | Äquivalenzbeitragszahler dividiert wird. Die Anzahl der Äquivalenzrentner | ||
51 | wird ermittelt, indem das aus den Rechnungsergebnissen auf 1 000 Euro genau | 51 | wird ermittelt, indem das aus den Rechnungsergebnissen auf 1 000 Euro genau | ||
52 | bestimmte Gesamtvolumen der Renten abzüglich erstatteter Aufwendungen für | 52 | bestimmte Gesamtvolumen der Renten abzüglich erstatteter Aufwendungen für | ||
53 | Renten und Rententeile eines Kalenderjahres durch eine Regelaltersrente | 53 | Renten und Rententeile eines Kalenderjahres durch eine Regelaltersrente | ||
54 | desselben Kalenderjahres aus der allgemeinen Rentenversicherung mit 45 | 54 | desselben Kalenderjahres aus der allgemeinen Rentenversicherung mit 45 | ||
55 | Entgeltpunkten dividiert wird. Die Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler | 55 | Entgeltpunkten dividiert wird. Die Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler | ||
56 | wird ermittelt, indem das aus den Rechnungsergebnissen auf 1 000 Euro genau | 56 | wird ermittelt, indem das aus den Rechnungsergebnissen auf 1 000 Euro genau | ||
57 | bestimmte Gesamtvolumen der Beiträge aller in der allgemeinen | 57 | bestimmte Gesamtvolumen der Beiträge aller in der allgemeinen | ||
58 | Rentenversicherung versicherungspflichtig Beschäftigten, der geringfügig | 58 | Rentenversicherung versicherungspflichtig Beschäftigten, der geringfügig | ||
t | 59 | Beschäftigten (§ 8 Viertes Buch) und der Bezieher von Arbeitslosengeld eines | t | 59 | Beschäftigten und der Bezieher von Arbeitslosengeld eines Kalenderjahres durch |
60 | Kalenderjahres durch den auf das Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 | ||||
61 | entfallenden Beitrag der allgemeinen Rentenversicherung desselben | 60 | den Durchschnittsbeitrag der allgemeinen Rentenversicherung desselben | ||
62 | Kalenderjahres dividiert wird. Die jeweilige Anzahl der Äquivalenzrentner | 61 | Kalenderjahres dividiert wird. Der Durchschnittsbeitrag der allgemeinen | ||
63 | und der Äquivalenzbeitragszahler ist auf 1 000 Personen genau zu berechnen. | 62 | Rentenversicherung eines Kalenderjahres wird ermittelt, indem der | ||
64 | Der Parameter alpha beträgt 0,25. | 63 | durchschnittliche Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung dieses | ||
64 | Kalenderjahres mit dem endgültigen Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 des | ||||
65 | davorliegenden Jahres und mit der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je | ||||
66 | Arbeitnehmer nach Absatz 2 Satz 2, die der zu bestimmenden Anpassung des | ||||
67 | aktuellen Rentenwerts zugrunde liegt, multipliziert wird. Die jeweilige | ||||
68 | Anzahl der Äquivalenzrentner und der Äquivalenzbeitragszahler ist auf 1 000 | ||||
69 | Personen genau zu berechnen. Der Parameter alpha beträgt 0,25. | ||||
65 | (5) Der nach den Absätzen 1 bis 4 anstelle des bisherigen aktuellen | 70 | (5) Der nach den Absätzen 1 bis 4 anstelle des bisherigen aktuellen | ||
66 | Rentenwerts zu bestimmende neue aktuelle Rentenwert wird nach folgender Formel | 71 | Rentenwerts zu bestimmende neue aktuelle Rentenwert wird nach folgender Formel | ||
67 | ermittelt: | 72 | ermittelt: | ||
68 | | BE(tief)t-1| 100 - AVA(tief)2012 - RVB(tief)t-1| | ((| | (RQ(tief)t-1| )| | 73 | | BE(tief)t-1| 100 - AVA(tief)2012 - RVB(tief)t-1| | ((| | (RQ(tief)t-1| )| | ||
69 | | ) | 74 | | ) | ||
70 | ---|---|---|---|---|---|---|---|---|--- | 75 | ---|---|---|---|---|---|---|---|---|--- | ||
71 | ARt=ARt-1 x| \-----------| x ---------------------------------| x| ((| 1 -| | 76 | ARt=ARt-1 x| \-----------| x ---------------------------------| x| ((| 1 -| | ||
72 | \------------| )| x alpha + 1| ) | 77 | \------------| )| x alpha + 1| ) | ||
73 | | BE(tief)t-2| 100 - AVA(tief)2012 - RVB(tief)t-2| | ((| | (RQ(tief)t-2| )| | 78 | | BE(tief)t-2| 100 - AVA(tief)2012 - RVB(tief)t-2| | ((| | (RQ(tief)t-2| )| | ||
74 | | ) | 79 | | ) | ||
75 | Dabei sind: | 80 | Dabei sind: | ||
76 | AR(tief)t| =| zu bestimmender aktueller Rentenwert ab dem 1. Juli, | 81 | AR(tief)t| =| zu bestimmender aktueller Rentenwert ab dem 1. Juli, | ||
77 | AR(tief)t-1| =| bisheriger aktueller Rentenwert, | 82 | AR(tief)t-1| =| bisheriger aktueller Rentenwert, | ||
78 | BE(tief)t-1| =| Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vergangenen | 83 | BE(tief)t-1| =| Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vergangenen | ||
79 | Kalenderjahr, | 84 | Kalenderjahr, | ||
80 | BE(tief)t-2| =| Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vorvergangenen | 85 | BE(tief)t-2| =| Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vorvergangenen | ||
81 | Kalenderjahr unter Berücksichtigung der Veränderung der beitragspflichtigen | 86 | Kalenderjahr unter Berücksichtigung der Veränderung der beitragspflichtigen | ||
82 | Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der | 87 | Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der | ||
83 | Bezieher von Arbeitslosengeld, | 88 | Bezieher von Arbeitslosengeld, | ||
84 | AVA(tief)t-1| =| Altersvorsorgeanteil für das Jahr 2012 in Höhe von 4 vom | 89 | AVA(tief)t-1| =| Altersvorsorgeanteil für das Jahr 2012 in Höhe von 4 vom | ||
85 | Hundert, | 90 | Hundert, | ||
86 | RVB(tief)t-1| =| durchschnittlicher Beitragssatz in der allgemeinen | 91 | RVB(tief)t-1| =| durchschnittlicher Beitragssatz in der allgemeinen | ||
87 | Rentenversicherung im vergangenen Kalenderjahr, | 92 | Rentenversicherung im vergangenen Kalenderjahr, | ||
88 | RVB(tief)t-2| =| durchschnittlicher Beitragssatz in der allgemeinen | 93 | RVB(tief)t-2| =| durchschnittlicher Beitragssatz in der allgemeinen | ||
89 | Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, | 94 | Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, | ||
90 | RQ(tief)t-1| =| Rentnerquotient im vergangenen Kalenderjahr, | 95 | RQ(tief)t-1| =| Rentnerquotient im vergangenen Kalenderjahr, | ||
91 | RQ(tief)t-2| =| Rentnerquotient im vorvergangenen Kalenderjahr. | 96 | RQ(tief)t-2| =| Rentnerquotient im vorvergangenen Kalenderjahr. | ||
92 | (6) (weggefallen) | 97 | (6) (weggefallen) | ||
93 | (7) Bei der Bestimmung des neuen aktuellen Rentenwerts werden für die | 98 | (7) Bei der Bestimmung des neuen aktuellen Rentenwerts werden für die | ||
94 | Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach Absatz 2 Satz 2 die dem | 99 | Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach Absatz 2 Satz 2 die dem | ||
95 | Statistischen Bundesamt zu Beginn des Kalenderjahres vorliegenden Daten für | 100 | Statistischen Bundesamt zu Beginn des Kalenderjahres vorliegenden Daten für | ||
96 | das vergangene und das vorvergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Bei der | 101 | das vergangene und das vorvergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Bei der | ||
97 | Ermittlung des Faktors nach Absatz 2 Satz 3 werden für die Veränderung der | 102 | Ermittlung des Faktors nach Absatz 2 Satz 3 werden für die Veränderung der | ||
98 | Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer für das vorvergangene und das dritte | 103 | Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer für das vorvergangene und das dritte | ||
99 | zurückliegende Kalenderjahr die bei der Bestimmung des bisherigen aktuellen | 104 | zurückliegende Kalenderjahr die bei der Bestimmung des bisherigen aktuellen | ||
100 | Rentenwerts verwendeten Daten zu den Bruttolöhnen und -gehältern je | 105 | Rentenwerts verwendeten Daten zu den Bruttolöhnen und -gehältern je | ||
101 | Arbeitnehmer zugrunde gelegt. Für die Bestimmung der beitragspflichtigen | 106 | Arbeitnehmer zugrunde gelegt. Für die Bestimmung der beitragspflichtigen | ||
102 | Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der | 107 | Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der | ||
103 | Bezieher von Arbeitslosengeld nach Absatz 2 Satz 3 sind die der Deutschen | 108 | Bezieher von Arbeitslosengeld nach Absatz 2 Satz 3 sind die der Deutschen | ||
104 | Rentenversicherung Bund vorliegenden Daten aus der Versichertenstatistik zu | 109 | Rentenversicherung Bund vorliegenden Daten aus der Versichertenstatistik zu | ||
105 | verwenden. Dabei sind für das vorvergangene Kalenderjahr die zu Beginn des | 110 | verwenden. Dabei sind für das vorvergangene Kalenderjahr die zu Beginn des | ||
106 | Kalenderjahres vorliegenden Daten zu den beitragspflichtigen Bruttolöhnen und | 111 | Kalenderjahres vorliegenden Daten zu den beitragspflichtigen Bruttolöhnen und | ||
107 | -gehältern je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von | 112 | -gehältern je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von | ||
108 | Arbeitslosengeld und für das dritte zurückliegende Kalenderjahr die bei der | 113 | Arbeitslosengeld und für das dritte zurückliegende Kalenderjahr die bei der | ||
109 | Bestimmung des bisherigen aktuellen Rentenwerts verwendeten Daten zu den | 114 | Bestimmung des bisherigen aktuellen Rentenwerts verwendeten Daten zu den | ||
110 | beitragspflichtigen Bruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer ohne Beamte | 115 | beitragspflichtigen Bruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer ohne Beamte | ||
111 | einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld zugrunde zu legen. Bei | 116 | einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld zugrunde zu legen. Bei | ||
112 | der Ermittlung des Rentnerquotienten für das vergangene Kalenderjahr sind die | 117 | der Ermittlung des Rentnerquotienten für das vergangene Kalenderjahr sind die | ||
113 | der Deutschen Rentenversicherung Bund im ersten Vierteljahr des Kalenderjahres | 118 | der Deutschen Rentenversicherung Bund im ersten Vierteljahr des Kalenderjahres | ||
114 | vorliegenden Daten und für das vorvergangene Kalenderjahr die bei der | 119 | vorliegenden Daten und für das vorvergangene Kalenderjahr die bei der | ||
115 | Bestimmung des bisherigen aktuellen Rentenwerts verwendeten Daten zugrunde zu | 120 | Bestimmung des bisherigen aktuellen Rentenwerts verwendeten Daten zugrunde zu | ||
116 | legen. | 121 | legen. |
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