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Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung | Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung | ||||
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t | 1 | Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung | t | 1 | Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung |
Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung | Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung | ||||
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f | 1 | (1) Ersatzzeiten werden der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordnet, | f | 1 | (1) Ersatzzeiten werden der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordnet, |
2 | wenn vor dieser Zeit der letzte Pflichtbeitrag zur knappschaftlichen | 2 | wenn vor dieser Zeit der letzte Pflichtbeitrag zur knappschaftlichen | ||
3 | Rentenversicherung gezahlt worden ist. | 3 | Rentenversicherung gezahlt worden ist. | ||
4 | (2) Ersatzzeiten und Anrechnungszeiten wegen einer Lehre werden der | 4 | (2) Ersatzzeiten und Anrechnungszeiten wegen einer Lehre werden der | ||
5 | knappschaftlichen Rentenversicherung auch dann zugeordnet, wenn nach dieser | 5 | knappschaftlichen Rentenversicherung auch dann zugeordnet, wenn nach dieser | ||
6 | Zeit die Versicherung beginnt und der erste Pflichtbeitrag zur | 6 | Zeit die Versicherung beginnt und der erste Pflichtbeitrag zur | ||
7 | knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt worden ist. | 7 | knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt worden ist. | ||
8 | (3) Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Anpassungsgeld und von | 8 | (3) Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Anpassungsgeld und von | ||
9 | Knappschaftsausgleichsleistung sind Zeiten der knappschaftlichen | 9 | Knappschaftsausgleichsleistung sind Zeiten der knappschaftlichen | ||
t | 10 | Rentenversicherung. | t | 10 | Rentenversicherung. Dies gilt für Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von |
11 | Anpassungsgeld nur, wenn zuletzt vor Beginn dieser Leistung eine in der | ||||
12 | knappschaftlichen Rentenversicherung versicherte Beschäftigung ausgeübt worden | ||||
13 | ist. | ||||
11 | (4) Die pauschale Anrechnungszeit wird der knappschaftlichen | 14 | (4) Die pauschale Anrechnungszeit wird der knappschaftlichen | ||
12 | Rentenversicherung in dem Verhältnis zugeordnet, in dem die knappschaftlichen | 15 | Rentenversicherung in dem Verhältnis zugeordnet, in dem die knappschaftlichen | ||
13 | Beitragszeiten und die der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordneten | 16 | Beitragszeiten und die der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordneten | ||
14 | Ersatzzeiten bis zur letzten Pflichtbeitragszeit vor dem 1. Januar 1957 zu | 17 | Ersatzzeiten bis zur letzten Pflichtbeitragszeit vor dem 1. Januar 1957 zu | ||
15 | allen diesen Beitragszeiten und Ersatzzeiten stehen. | 18 | allen diesen Beitragszeiten und Ersatzzeiten stehen. |
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