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Anrechnungszeiten | Anrechnungszeiten | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Anrechnungszeiten sind auch Zeiten, in denen Versicherte | f | 1 | (1) Anrechnungszeiten sind auch Zeiten, in denen Versicherte |
2 | 1. | 2 | 1. | ||
3 | Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, | 3 | Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, | ||
t | t | 4 | 1a. | ||
5 | Anpassungsgeld bezogen haben, weil sie als Arbeitnehmerinnen oder | ||||
6 | Arbeitnehmer der Braunkohleanlagen und -tagebaue sowie der Steinkohleanlagen aus | ||||
7 | den in § 57 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes genannten Gründen ihren | ||||
8 | Arbeitsplatz verloren haben, | ||||
4 | 2. | 9 | 2. | ||
5 | nach dem 31. Dezember 1991 eine Knappschaftsausgleichsleistung bezogen | 10 | nach dem 31. Dezember 1991 eine Knappschaftsausgleichsleistung bezogen | ||
6 | haben, | 11 | haben, | ||
7 | 3. | 12 | 3. | ||
8 | nach dem vollendeten 17. Lebensjahr als Lehrling nicht | 13 | nach dem vollendeten 17. Lebensjahr als Lehrling nicht | ||
9 | versicherungspflichtig oder versicherungsfrei waren und die Lehrzeit | 14 | versicherungspflichtig oder versicherungsfrei waren und die Lehrzeit | ||
10 | abgeschlossen haben, längstens bis zum 28. Februar 1957, im Saarland bis zum 31. | 15 | abgeschlossen haben, längstens bis zum 28. Februar 1957, im Saarland bis zum 31. | ||
11 | August 1957, | 16 | August 1957, | ||
12 | 4. | 17 | 4. | ||
13 | vor dem vollendeten 55. Lebensjahr eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder | 18 | vor dem vollendeten 55. Lebensjahr eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder | ||
14 | Erwerbsunfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen haben, in der eine | 19 | Erwerbsunfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen haben, in der eine | ||
15 | Zurechnungszeit nicht enthalten war, | 20 | Zurechnungszeit nicht enthalten war, | ||
16 | 5. | 21 | 5. | ||
17 | vor dem vollendeten 55. Lebensjahr eine Invalidenrente, ein Ruhegeld oder | 22 | vor dem vollendeten 55. Lebensjahr eine Invalidenrente, ein Ruhegeld oder | ||
18 | eine Knappschaftsvollrente bezogen haben, wenn diese Leistung vor dem 1. Januar | 23 | eine Knappschaftsvollrente bezogen haben, wenn diese Leistung vor dem 1. Januar | ||
19 | 1957 weggefallen ist, | 24 | 1957 weggefallen ist, | ||
20 | 6. | 25 | 6. | ||
21 | Schlechtwettergeld bezogen haben, wenn dadurch eine versicherte | 26 | Schlechtwettergeld bezogen haben, wenn dadurch eine versicherte | ||
22 | Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit unterbrochen worden ist, längstens bis | 27 | Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit unterbrochen worden ist, längstens bis | ||
23 | zum 31. Dezember 1978. | 28 | zum 31. Dezember 1978. | ||
24 | (2) Anrechnungszeiten sind auch Zeiten, für die | 29 | (2) Anrechnungszeiten sind auch Zeiten, für die | ||
25 | 1. | 30 | 1. | ||
26 | die Bundesagentur für Arbeit in der Zeit vom 1. Januar 1983, | 31 | die Bundesagentur für Arbeit in der Zeit vom 1. Januar 1983, | ||
27 | 2. | 32 | 2. | ||
28 | ein anderer Leistungsträger in der Zeit vom 1. Januar 1984 | 33 | ein anderer Leistungsträger in der Zeit vom 1. Januar 1984 | ||
29 | bis zum 31. Dezember 1997 wegen des Bezugs von Sozialleistungen | 34 | bis zum 31. Dezember 1997 wegen des Bezugs von Sozialleistungen | ||
30 | Pflichtbeiträge oder Beiträge für Anrechnungszeiten gezahlt hat. | 35 | Pflichtbeiträge oder Beiträge für Anrechnungszeiten gezahlt hat. | ||
31 | (3) Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit oder Leistungen zur | 36 | (3) Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit oder Leistungen zur | ||
32 | medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben liegen in der | 37 | medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben liegen in der | ||
33 | Zeit vom 1. Januar 1984 bis zum 31. Dezember 1997 bei Versicherten, die | 38 | Zeit vom 1. Januar 1984 bis zum 31. Dezember 1997 bei Versicherten, die | ||
34 | 1. | 39 | 1. | ||
35 | nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren oder | 40 | nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren oder | ||
36 | 2. | 41 | 2. | ||
37 | in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld | 42 | in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld | ||
38 | versichert waren, | 43 | versichert waren, | ||
39 | nur vor, wenn für diese Zeiten, längstens jedoch für 18 Kalendermonate, | 44 | nur vor, wenn für diese Zeiten, längstens jedoch für 18 Kalendermonate, | ||
40 | Beiträge nach mindestens 70 vom Hundert, für die Zeit vom 1. Januar 1995 an 80 | 45 | Beiträge nach mindestens 70 vom Hundert, für die Zeit vom 1. Januar 1995 an 80 | ||
41 | vom Hundert des zuletzt für einen vollen Kalendermonat versicherten | 46 | vom Hundert des zuletzt für einen vollen Kalendermonat versicherten | ||
42 | Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens gezahlt worden sind. | 47 | Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens gezahlt worden sind. | ||
43 | (4) (weggefallen) | 48 | (4) (weggefallen) | ||
44 | (5) Zeiten einer Arbeitslosigkeit vor dem 1. Juli 1969 sind bei | 49 | (5) Zeiten einer Arbeitslosigkeit vor dem 1. Juli 1969 sind bei | ||
45 | Handwerkern nur dann Anrechnungszeiten, wenn und solange sie in der | 50 | Handwerkern nur dann Anrechnungszeiten, wenn und solange sie in der | ||
46 | Handwerksrolle gelöscht waren. | 51 | Handwerksrolle gelöscht waren. | ||
47 | (6) Bei selbständig Tätigen, die auf Antrag versicherungspflichtig waren, und | 52 | (6) Bei selbständig Tätigen, die auf Antrag versicherungspflichtig waren, und | ||
48 | bei Handwerkern sind Zeiten vor dem 1. Januar 1992, in denen sie | 53 | bei Handwerkern sind Zeiten vor dem 1. Januar 1992, in denen sie | ||
49 | 1. | 54 | 1. | ||
50 | wegen Krankheit arbeitsunfähig gewesen sind oder Leistungen zur | 55 | wegen Krankheit arbeitsunfähig gewesen sind oder Leistungen zur | ||
51 | medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten haben, | 56 | medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten haben, | ||
52 | 2. | 57 | 2. | ||
53 | wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem | 58 | wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem | ||
54 | Mutterschutzgesetz eine versicherte selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt haben, | 59 | Mutterschutzgesetz eine versicherte selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt haben, | ||
55 | nur dann Anrechnungszeiten, wenn sie in ihrem Betrieb mit Ausnahme eines | 60 | nur dann Anrechnungszeiten, wenn sie in ihrem Betrieb mit Ausnahme eines | ||
56 | Lehrlings, des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades Personen nicht | 61 | Lehrlings, des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades Personen nicht | ||
57 | beschäftigt haben, die wegen dieser Beschäftigung versicherungspflichtig | 62 | beschäftigt haben, die wegen dieser Beschäftigung versicherungspflichtig | ||
58 | waren. Anrechnungszeiten nach dem 30. April 1985 liegen auch vor, wenn die | 63 | waren. Anrechnungszeiten nach dem 30. April 1985 liegen auch vor, wenn die | ||
59 | Versicherten mit Ausnahme von Lehrlingen und des Ehegatten oder eines | 64 | Versicherten mit Ausnahme von Lehrlingen und des Ehegatten oder eines | ||
60 | Verwandten ersten Grades Personen nicht beschäftigt haben, die wegen dieser | 65 | Verwandten ersten Grades Personen nicht beschäftigt haben, die wegen dieser | ||
61 | Beschäftigung versicherungspflichtig waren. | 66 | Beschäftigung versicherungspflichtig waren. | ||
62 | (7) Zeiten, in denen Versicherte | 67 | (7) Zeiten, in denen Versicherte | ||
63 | 1. | 68 | 1. | ||
64 | vor dem 1. Januar 1984 arbeitsunfähig geworden sind oder Leistungen zur | 69 | vor dem 1. Januar 1984 arbeitsunfähig geworden sind oder Leistungen zur | ||
65 | medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten haben, | 70 | medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten haben, | ||
66 | 2. | 71 | 2. | ||
67 | vor dem 1. Januar 1979 Schlechtwettergeld bezogen haben, | 72 | vor dem 1. Januar 1979 Schlechtwettergeld bezogen haben, | ||
68 | 3. | 73 | 3. | ||
69 | wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als | 74 | wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als | ||
70 | Arbeitsuchende gemeldet waren und | 75 | Arbeitsuchende gemeldet waren und | ||
71 | a) | 76 | a) | ||
72 | vor dem 1. Juli 1978 eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen haben oder | 77 | vor dem 1. Juli 1978 eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen haben oder | ||
73 | b) | 78 | b) | ||
74 | vor dem 1. Januar 1992 eine öffentlich-rechtliche Leistung nur wegen des zu | 79 | vor dem 1. Januar 1992 eine öffentlich-rechtliche Leistung nur wegen des zu | ||
75 | berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben, | 80 | berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben, | ||
76 | werden nur berücksichtigt, wenn sie mindestens einen Kalendermonat andauerten. | 81 | werden nur berücksichtigt, wenn sie mindestens einen Kalendermonat andauerten. | ||
77 | Folgen mehrere Zeiten unmittelbar aufeinander, werden sie zusammengerechnet. | 82 | Folgen mehrere Zeiten unmittelbar aufeinander, werden sie zusammengerechnet. | ||
78 | (8) Anrechnungszeiten sind auch Zeiten nach dem 30. April 2003, in denen | 83 | (8) Anrechnungszeiten sind auch Zeiten nach dem 30. April 2003, in denen | ||
79 | Versicherte | 84 | Versicherte | ||
80 | 1. | 85 | 1. | ||
81 | nach Vollendung des 58. Lebensjahres wegen Arbeitslosigkeit bei einer | 86 | nach Vollendung des 58. Lebensjahres wegen Arbeitslosigkeit bei einer | ||
82 | deutschen Agentur für Arbeit gemeldet waren, | 87 | deutschen Agentur für Arbeit gemeldet waren, | ||
83 | 2. | 88 | 2. | ||
84 | der Arbeitsvermittlung nur deshalb nicht zur Verfügung standen, weil sie | 89 | der Arbeitsvermittlung nur deshalb nicht zur Verfügung standen, weil sie | ||
85 | nicht arbeitsbereit waren und nicht alle Möglichkeiten nutzten und nutzen | 90 | nicht arbeitsbereit waren und nicht alle Möglichkeiten nutzten und nutzen | ||
86 | wollten, um ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden und | 91 | wollten, um ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden und | ||
87 | 3. | 92 | 3. | ||
88 | eine öffentlich-rechtliche Leistung nur wegen des zu berücksichtigenden | 93 | eine öffentlich-rechtliche Leistung nur wegen des zu berücksichtigenden | ||
89 | Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben. | 94 | Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben. | ||
90 | Für Zeiten nach Satz 1 gelten die Vorschriften über Anrechnungszeiten wegen | 95 | Für Zeiten nach Satz 1 gelten die Vorschriften über Anrechnungszeiten wegen | ||
91 | Arbeitslosigkeit. Zeiten nach Satz 1 werden nach dem 31. Dezember 2007 nur | 96 | Arbeitslosigkeit. Zeiten nach Satz 1 werden nach dem 31. Dezember 2007 nur | ||
92 | dann als Anrechnungszeiten berücksichtigt, wenn die Arbeitslosigkeit vor dem | 97 | dann als Anrechnungszeiten berücksichtigt, wenn die Arbeitslosigkeit vor dem | ||
93 | 1. Januar 2008 begonnen hat und der Versicherte vor dem 2. Januar 1950 geboren | 98 | 1. Januar 2008 begonnen hat und der Versicherte vor dem 2. Januar 1950 geboren | ||
94 | ist. | 99 | ist. | ||
95 | (9) Anrechnungszeiten liegen bei Beziehern von Arbeitslosenhilfe, | 100 | (9) Anrechnungszeiten liegen bei Beziehern von Arbeitslosenhilfe, | ||
96 | Unterhaltsgeld und Arbeitslosengeld II nicht vor, wenn die Bundesagentur für | 101 | Unterhaltsgeld und Arbeitslosengeld II nicht vor, wenn die Bundesagentur für | ||
97 | Arbeit oder in Fällen des § 6a des Zweiten Buches die zugelassenen kommunalen | 102 | Arbeit oder in Fällen des § 6a des Zweiten Buches die zugelassenen kommunalen | ||
98 | Träger für sie Beiträge an eine Versicherungseinrichtung oder | 103 | Träger für sie Beiträge an eine Versicherungseinrichtung oder | ||
99 | Versorgungseinrichtung, an ein Versicherungsunternehmen oder an sie selbst | 104 | Versorgungseinrichtung, an ein Versicherungsunternehmen oder an sie selbst | ||
100 | gezahlt haben. | 105 | gezahlt haben. | ||
101 | (10) Anrechnungszeiten liegen nicht vor bei Beziehern von Arbeitslosengeld II, | 106 | (10) Anrechnungszeiten liegen nicht vor bei Beziehern von Arbeitslosengeld II, | ||
102 | die in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2012 | 107 | die in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2012 | ||
103 | versicherungspflichtig beschäftigt oder versicherungspflichtig selbständig | 108 | versicherungspflichtig beschäftigt oder versicherungspflichtig selbständig | ||
104 | tätig gewesen sind oder eine Leistung bezogen haben, wegen der sie nach § 3 | 109 | tätig gewesen sind oder eine Leistung bezogen haben, wegen der sie nach § 3 | ||
105 | Satz 1 Nummer 3 versicherungspflichtig gewesen sind. | 110 | Satz 1 Nummer 3 versicherungspflichtig gewesen sind. |
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