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Rente für Bergleute | Rente für Bergleute | ||||
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f | 1 | (1) Der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der im Bergbau verminderten | f | 1 | (1) Der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der im Bergbau verminderten |
2 | Berufsfähigkeit, in dem Versicherte für einen Anspruch auf Rente wegen im | 2 | Berufsfähigkeit, in dem Versicherte für einen Anspruch auf Rente wegen im | ||
3 | Bergbau verminderter Berufsfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge für eine | 3 | Bergbau verminderter Berufsfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge für eine | ||
4 | knappschaftlich versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben müssen, | 4 | knappschaftlich versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben müssen, | ||
5 | verlängert sich auch um Ersatzzeiten. | 5 | verlängert sich auch um Ersatzzeiten. | ||
6 | (2) Pflichtbeiträge für eine knappschaftlich versicherte Beschäftigung | 6 | (2) Pflichtbeiträge für eine knappschaftlich versicherte Beschäftigung | ||
7 | oder Tätigkeit vor Eintritt der im Bergbau verminderten Berufsfähigkeit sind | 7 | oder Tätigkeit vor Eintritt der im Bergbau verminderten Berufsfähigkeit sind | ||
8 | für Versicherte nicht erforderlich, die vor dem 1. Januar 1984 die allgemeine | 8 | für Versicherte nicht erforderlich, die vor dem 1. Januar 1984 die allgemeine | ||
9 | Wartezeit erfüllt haben, wenn jeder Kalendermonat vom 1. Januar 1984 bis zum | 9 | Wartezeit erfüllt haben, wenn jeder Kalendermonat vom 1. Januar 1984 bis zum | ||
10 | Kalendermonat vor Eintritt der im Bergbau verminderten Berufsfähigkeit mit | 10 | Kalendermonat vor Eintritt der im Bergbau verminderten Berufsfähigkeit mit | ||
11 | Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist oder wenn die im Bergbau verminderte | 11 | Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist oder wenn die im Bergbau verminderte | ||
12 | Berufsfähigkeit vor dem 1. Januar 1984 eingetreten ist. Für | 12 | Berufsfähigkeit vor dem 1. Januar 1984 eingetreten ist. Für | ||
13 | Kalendermonate, für die eine Beitragszahlung noch zulässig ist, ist eine | 13 | Kalendermonate, für die eine Beitragszahlung noch zulässig ist, ist eine | ||
14 | Belegung mit Anwartschaftserhaltungszeiten nicht erforderlich. | 14 | Belegung mit Anwartschaftserhaltungszeiten nicht erforderlich. | ||
15 | (3) Die Wartezeit für die Rente für Bergleute wegen Vollendung des 50. | 15 | (3) Die Wartezeit für die Rente für Bergleute wegen Vollendung des 50. | ||
t | 16 | Lebensjahres ist auch erfüllt, wenn die Versicherten | t | 16 | Lebensjahres ist auch erfüllt, wenn die Versicherten 25 Jahre mit |
17 | 1. | ||||
18 | 25 Jahre mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen | ||||
19 | Arbeiten unter Tage zusammen mit der knappschaftlichen Rentenversicherung | ||||
20 | zugeordneten Ersatzzeiten haben oder | ||||
21 | 2. | ||||
22 | 25 Jahre mit knappschaftlichen Beitragszeiten allein oder zusammen mit der | 17 | knappschaftlichen Beitragszeiten allein oder zusammen mit der | ||
23 | knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordneten Ersatzzeiten haben und | 18 | knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordneten Ersatzzeiten haben und | ||
24 | a) | 19 | a) | ||
25 | 15 Jahre mit Hauerarbeiten (Anlage 9) beschäftigt waren oder | 20 | 15 Jahre mit Hauerarbeiten (Anlage 9) beschäftigt waren oder | ||
26 | b) | 21 | b) | ||
27 | die erforderlichen 25 Jahre mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung | 22 | die erforderlichen 25 Jahre mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung | ||
28 | mit ständigen Arbeiten unter Tage allein oder zusammen mit der knappschaftlichen | 23 | mit ständigen Arbeiten unter Tage allein oder zusammen mit der knappschaftlichen | ||
29 | Rentenversicherung zugeordneten Ersatzzeiten erfüllen, wenn darauf | 24 | Rentenversicherung zugeordneten Ersatzzeiten erfüllen, wenn darauf | ||
30 | aa) | 25 | aa) | ||
31 | für je zwei volle Kalendermonate mit Hauerarbeiten je drei Kalendermonate | 26 | für je zwei volle Kalendermonate mit Hauerarbeiten je drei Kalendermonate | ||
32 | und | 27 | und | ||
33 | bb) | 28 | bb) | ||
34 | für je drei volle Kalendermonate, in denen Versicherte vor dem 1. Januar | 29 | für je drei volle Kalendermonate, in denen Versicherte vor dem 1. Januar | ||
35 | 1968 unter Tage mit anderen als Hauerarbeiten beschäftigt waren, je zwei | 30 | 1968 unter Tage mit anderen als Hauerarbeiten beschäftigt waren, je zwei | ||
36 | Kalendermonate oder | 31 | Kalendermonate oder | ||
37 | cc) | 32 | cc) | ||
38 | die vor dem 1. Januar 1968 verrichteten Arbeiten unter Tage bei | 33 | die vor dem 1. Januar 1968 verrichteten Arbeiten unter Tage bei | ||
39 | Versicherten, die vor dem 1. Januar 1968 Hauerarbeiten verrichtet haben und | 34 | Versicherten, die vor dem 1. Januar 1968 Hauerarbeiten verrichtet haben und | ||
40 | diese wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit aufgeben mussten, | 35 | diese wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit aufgeben mussten, | ||
41 | angerechnet werden. | 36 | angerechnet werden. |
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