Lade...
Lade...
Anrechenbare Zeiten | Anrechenbare Zeiten | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Auf die allgemeine Wartezeit und auf die Wartezeiten von 15 und 20 Jahren | f | 1 | (1) Auf die allgemeine Wartezeit und auf die Wartezeiten von 15 und 20 Jahren |
2 | werden Kalendermonate mit Beitragszeiten angerechnet. | 2 | werden Kalendermonate mit Beitragszeiten angerechnet. | ||
n | 3 | (2) Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden Kalendermonate mit Beitragszeiten | n | 3 | (2) Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden Kalendermonate mit |
4 | aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage angerechnet. | 4 | Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage | ||
5 | angerechnet. Kalendermonate nach § 52 werden nicht angerechnet. | ||||
5 | (3) Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate mit | 6 | (3) Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate mit | ||
6 | rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. | 7 | rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. | ||
7 | (3a) Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Kalendermonate angerechnet mit | 8 | (3a) Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Kalendermonate angerechnet mit | ||
8 | 1. | 9 | 1. | ||
9 | Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, | 10 | Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, | ||
10 | 2. | 11 | 2. | ||
11 | Berücksichtigungszeiten, | 12 | Berücksichtigungszeiten, | ||
12 | 3. | 13 | 3. | ||
13 | Zeiten des Bezugs von | 14 | Zeiten des Bezugs von | ||
14 | a) | 15 | a) | ||
15 | Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, | 16 | Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, | ||
16 | b) | 17 | b) | ||
17 | Leistungen bei Krankheit und | 18 | Leistungen bei Krankheit und | ||
18 | c) | 19 | c) | ||
19 | Übergangsgeld, | 20 | Übergangsgeld, | ||
20 | soweit sie Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind; dabei werden | 21 | soweit sie Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind; dabei werden | ||
21 | Zeiten nach Buchstabe a in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht | 22 | Zeiten nach Buchstabe a in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht | ||
22 | berücksichtigt, es sei denn, der Bezug von Entgeltersatzleistungen der | 23 | berücksichtigt, es sei denn, der Bezug von Entgeltersatzleistungen der | ||
23 | Arbeitsförderung ist durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe | 24 | Arbeitsförderung ist durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe | ||
24 | des Arbeitgebers bedingt, und | 25 | des Arbeitgebers bedingt, und | ||
25 | 4. | 26 | 4. | ||
26 | freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre mit Zeiten nach Nummer 1 | 27 | freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre mit Zeiten nach Nummer 1 | ||
27 | vorhanden sind; dabei werden Zeiten freiwilliger Beitragszahlung in den letzten | 28 | vorhanden sind; dabei werden Zeiten freiwilliger Beitragszahlung in den letzten | ||
28 | zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt, wenn gleichzeitig | 29 | zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt, wenn gleichzeitig | ||
29 | Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen. | 30 | Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen. | ||
30 | Kalendermonate, die durch Versorgungsausgleich oder Rentensplitting ermittelt | 31 | Kalendermonate, die durch Versorgungsausgleich oder Rentensplitting ermittelt | ||
31 | werden, werden nicht angerechnet. | 32 | werden, werden nicht angerechnet. | ||
32 | (4) Auf die Wartezeiten werden auch Kalendermonate mit Ersatzzeiten (Fünftes | 33 | (4) Auf die Wartezeiten werden auch Kalendermonate mit Ersatzzeiten (Fünftes | ||
t | 33 | Kapitel) angerechnet. | t | 34 | Kapitel) angerechnet; auf die Wartezeit von 25 Jahren jedoch nur, wenn sie der |
35 | knappschaftlichen Rentenversicherung zuzuordnen sind. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.