Lade...
Lade...
Neufeststellung von Renten wegen Beschäftigungszeiten während des Bezugs einer Invalidenrente | Neufeststellung von Renten wegen Beschäftigungszeiten während des Bezugs einer Invalidenrente | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Neufeststellung von Renten wegen Beschäftigungszeiten während des Bezugs einer | t | 1 | Neufeststellung von Renten wegen Beschäftigungszeiten während des Bezugs einer |
2 | Invalidenrente | 2 | Invalidenrente |
Neufeststellung von Renten wegen Beschäftigungszeiten während des Bezugs einer Invalidenrente | Neufeststellung von Renten wegen Beschäftigungszeiten während des Bezugs einer Invalidenrente | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | __1 Wurden während des Bezugs einer Invalidenrente oder einer Versorgung wegen | f | 1 | __1 Wurden während des Bezugs einer Invalidenrente oder einer Versorgung wegen |
2 | Invalidität oder wegen des Bezugs von Blindengeld oder Sonderpflegegeld nach | 2 | Invalidität oder wegen des Bezugs von Blindengeld oder Sonderpflegegeld nach | ||
3 | den Vorschriften des Beitrittsgebiets bis zum 31. __2 Dezember 1991 Zeiten | 3 | den Vorschriften des Beitrittsgebiets bis zum 31. __2 Dezember 1991 Zeiten | ||
4 | einer Beschäftigung zurückgelegt, besteht ab 1. __3 September 2001 Anspruch | 4 | einer Beschäftigung zurückgelegt, besteht ab 1. __3 September 2001 Anspruch | ||
5 | auf Neufeststellung einer nach den Vorschriften dieses Buches berechneten | 5 | auf Neufeststellung einer nach den Vorschriften dieses Buches berechneten | ||
n | 6 | Rente, wenn sie vor dem 1. __4 Juli 2002 begonnen hat. __5 Abweichend von § | n | 6 | Rente, wenn sie vor dem 1. __4 Juli 2002 begonnen hat. Abweichend von § 300 |
7 | 300 Abs. 3 sind bei der __6 Neufeststellung der Rente die Regelungen über die | 7 | Abs. 3 sind bei der __5 Neufeststellung der Rente die Regelungen über die | ||
8 | Berücksichtigung von Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung oder | 8 | Berücksichtigung von Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung oder | ||
9 | selbständigen Tätigkeit während des Bezugs einer Leistung nach Satz 1 in der | 9 | selbständigen Tätigkeit während des Bezugs einer Leistung nach Satz 1 in der | ||
t | 10 | seit dem 1. __7 Juli 2002 geltenden Fassung anzuwenden. __8 Der neu | t | 10 | seit dem 1. __6 Juli 2002 geltenden Fassung anzuwenden. __7 Der neu |
11 | festgestellten Rente sind mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte | 11 | festgestellten Rente sind mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte | ||
12 | zugrunde zu legen; dies gilt nicht, soweit die bisherigen persönlichen | 12 | zugrunde zu legen; dies gilt nicht, soweit die bisherigen persönlichen | ||
13 | Entgeltpunkte auf einer rechtswidrigen Begünstigung beruhen oder eine | 13 | Entgeltpunkte auf einer rechtswidrigen Begünstigung beruhen oder eine | ||
14 | wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zu Ungunsten des | 14 | wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zu Ungunsten des | ||
15 | Rentenbeziehers eingetreten ist. | 15 | Rentenbeziehers eingetreten ist. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.