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Veränderung des Bundeszuschusses im Beitrittsgebiet | Veränderung des Bundeszuschusses im Beitrittsgebiet | ||||
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t | 1 | Veränderung des Bundeszuschusses im Beitrittsgebiet | t | 1 | Veränderung des Bundeszuschusses im Beitrittsgebiet |
Veränderung des Bundeszuschusses im Beitrittsgebiet | Veränderung des Bundeszuschusses im Beitrittsgebiet | ||||
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t | 1 | (1) __1 § 213 Abs. 2 gilt für die __2 Bundesrepublik Deutschland ohne das | t | 1 | (1) § 213 Abs. 2 gilt für die __1 Bundesrepublik Deutschland ohne das |
2 | Beitrittsgebiet. | 2 | Beitrittsgebiet. | ||
3 | (2) __1 Der Zuschuss des Bundes zu den Ausgaben der allgemeinen | 3 | (2) __1 Der Zuschuss des Bundes zu den Ausgaben der allgemeinen | ||
4 | Rentenversicherung, soweit sie für das Beitrittsgebiet zuständig ist | 4 | Rentenversicherung, soweit sie für das Beitrittsgebiet zuständig ist | ||
5 | (Bundeszuschuss-Beitrittsgebiet), wird jeweils für ein Kalenderjahr in der | 5 | (Bundeszuschuss-Beitrittsgebiet), wird jeweils für ein Kalenderjahr in der | ||
6 | Höhe geleistet, die sich ergibt, wenn die Rentenausgaben für dieses | 6 | Höhe geleistet, die sich ergibt, wenn die Rentenausgaben für dieses | ||
7 | Kalenderjahr einschließlich der Aufwendungen für Kindererziehungsleistungen | 7 | Kalenderjahr einschließlich der Aufwendungen für Kindererziehungsleistungen | ||
8 | für Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1927 und abzüglich erstatteter | 8 | für Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1927 und abzüglich erstatteter | ||
9 | Aufwendungen für Renten und Rententeile mit dem Verhältnis vervielfältigt | 9 | Aufwendungen für Renten und Rententeile mit dem Verhältnis vervielfältigt | ||
10 | werden, in dem der Bundeszuschuss in der Bundesrepublik Deutschland ohne das | 10 | werden, in dem der Bundeszuschuss in der Bundesrepublik Deutschland ohne das | ||
11 | Beitrittsgebiet zu den Rentenausgaben desselben Kalenderjahres einschließlich | 11 | Beitrittsgebiet zu den Rentenausgaben desselben Kalenderjahres einschließlich | ||
12 | der Aufwendungen aus der Erbringung von Kindererziehungsleistungen für Mütter | 12 | der Aufwendungen aus der Erbringung von Kindererziehungsleistungen für Mütter | ||
13 | der Geburtsjahrgänge vor 1921 steht. __2 Der Bundeszuschuss-Beitrittsgebiet | 13 | der Geburtsjahrgänge vor 1921 steht. __2 Der Bundeszuschuss-Beitrittsgebiet | ||
14 | ist auf die Träger der allgemeinen Rentenversicherung im Beitrittsgebiet | 14 | ist auf die Träger der allgemeinen Rentenversicherung im Beitrittsgebiet | ||
15 | entsprechend ihrem jeweiligen Verhältnis an den Beitragseinnahmen | 15 | entsprechend ihrem jeweiligen Verhältnis an den Beitragseinnahmen | ||
16 | buchhalterisch aufzuteilen. | 16 | buchhalterisch aufzuteilen. |
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