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Ersatzzeiten | Ersatzzeiten | ||||
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f | 1 | (1) __1 Ersatzzeiten sind Zeiten vor dem 1. __2 Januar 1992, in denen | f | 1 | (1) __1 Ersatzzeiten sind Zeiten vor dem 1. __2 Januar 1992, in denen |
2 | Versicherungspflicht nicht bestanden hat und Versicherte nach vollendetem 14. | 2 | Versicherungspflicht nicht bestanden hat und Versicherte nach vollendetem 14. | ||
3 | Lebensjahr | 3 | Lebensjahr | ||
4 | 1. | 4 | 1. | ||
5 | militärischen oder militärähnlichen Dienst im Sinne der §§ 2 und 3 des | 5 | militärischen oder militärähnlichen Dienst im Sinne der §§ 2 und 3 des | ||
6 | Bundesversorgungsgesetzes aufgrund gesetzlicher Dienstpflicht oder Wehrpflicht | 6 | Bundesversorgungsgesetzes aufgrund gesetzlicher Dienstpflicht oder Wehrpflicht | ||
7 | oder während eines Krieges geleistet haben oder aufgrund dieses Dienstes | 7 | oder während eines Krieges geleistet haben oder aufgrund dieses Dienstes | ||
8 | kriegsgefangen gewesen sind oder deutschen Minenräumdienst nach dem 8. Mai 1945 | 8 | kriegsgefangen gewesen sind oder deutschen Minenräumdienst nach dem 8. Mai 1945 | ||
9 | geleistet haben oder im Anschluss an solche Zeiten wegen Krankheit | 9 | geleistet haben oder im Anschluss an solche Zeiten wegen Krankheit | ||
10 | arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos gewesen sind, | 10 | arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos gewesen sind, | ||
11 | 2. | 11 | 2. | ||
12 | interniert oder verschleppt oder im Anschluss an solche Zeiten wegen | 12 | interniert oder verschleppt oder im Anschluss an solche Zeiten wegen | ||
13 | Krankheit arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos gewesen sind, wenn sie | 13 | Krankheit arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos gewesen sind, wenn sie | ||
14 | als Deutsche wegen ihrer Volks- oder Staatsangehörigkeit oder in ursächlichem | 14 | als Deutsche wegen ihrer Volks- oder Staatsangehörigkeit oder in ursächlichem | ||
15 | Zusammenhang mit den Kriegsereignissen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik | 15 | Zusammenhang mit den Kriegsereignissen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik | ||
16 | Deutschland interniert oder in ein ausländisches Staatsgebiet verschleppt waren, | 16 | Deutschland interniert oder in ein ausländisches Staatsgebiet verschleppt waren, | ||
17 | nach dem 8. Mai 1945 entlassen wurden und innerhalb von zwei Monaten nach der | 17 | nach dem 8. Mai 1945 entlassen wurden und innerhalb von zwei Monaten nach der | ||
18 | Entlassung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ständigen Aufenthalt | 18 | Entlassung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ständigen Aufenthalt | ||
19 | genommen haben, wobei in die Frist von zwei Monaten Zeiten einer unverschuldeten | 19 | genommen haben, wobei in die Frist von zwei Monaten Zeiten einer unverschuldeten | ||
20 | Verzögerung der Rückkehr nicht eingerechnet werden, | 20 | Verzögerung der Rückkehr nicht eingerechnet werden, | ||
21 | 3. | 21 | 3. | ||
22 | während oder nach dem Ende eines Krieges, ohne Kriegsteilnehmer zu sein, | 22 | während oder nach dem Ende eines Krieges, ohne Kriegsteilnehmer zu sein, | ||
23 | durch feindliche Maßnahmen bis zum 30. Juni 1945 an der Rückkehr aus Gebieten | 23 | durch feindliche Maßnahmen bis zum 30. Juni 1945 an der Rückkehr aus Gebieten | ||
24 | außerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs der Reichsversicherungsgesetze oder | 24 | außerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs der Reichsversicherungsgesetze oder | ||
25 | danach aus Gebieten außerhalb des Geltungsbereichs dieser Gesetze, soweit es | 25 | danach aus Gebieten außerhalb des Geltungsbereichs dieser Gesetze, soweit es | ||
26 | sich nicht um das Beitrittsgebiet handelt, verhindert gewesen oder dort | 26 | sich nicht um das Beitrittsgebiet handelt, verhindert gewesen oder dort | ||
27 | festgehalten worden sind, | 27 | festgehalten worden sind, | ||
28 | 4. | 28 | 4. | ||
29 | in ihrer Freiheit eingeschränkt gewesen oder ihnen die Freiheit entzogen | 29 | in ihrer Freiheit eingeschränkt gewesen oder ihnen die Freiheit entzogen | ||
30 | worden ist (§§ 43 und 47 Bundesentschädigungsgesetz) oder im Anschluss an solche | 30 | worden ist (§§ 43 und 47 Bundesentschädigungsgesetz) oder im Anschluss an solche | ||
31 | Zeiten wegen Krankheit arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos gewesen sind | 31 | Zeiten wegen Krankheit arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos gewesen sind | ||
32 | oder infolge Verfolgungsmaßnahmen | 32 | oder infolge Verfolgungsmaßnahmen | ||
33 | a) | 33 | a) | ||
34 | arbeitslos gewesen sind, auch wenn sie der Arbeitsvermittlung nicht zur | 34 | arbeitslos gewesen sind, auch wenn sie der Arbeitsvermittlung nicht zur | ||
35 | Verfügung gestanden haben, längstens aber die Zeit bis zum 31. Dezember 1946, | 35 | Verfügung gestanden haben, längstens aber die Zeit bis zum 31. Dezember 1946, | ||
36 | oder | 36 | oder | ||
37 | b) | 37 | b) | ||
38 | bis zum 30. __8 Juni 1945 ihren Aufenthalt in Gebieten außerhalb des | 38 | bis zum 30. __8 Juni 1945 ihren Aufenthalt in Gebieten außerhalb des | ||
39 | jeweiligen Geltungsbereichs der Reichsversicherungsgesetze oder danach in | 39 | jeweiligen Geltungsbereichs der Reichsversicherungsgesetze oder danach in | ||
40 | Gebieten außerhalb des Geltungsbereichs der Reichsversicherungsgesetze nach dem | 40 | Gebieten außerhalb des Geltungsbereichs der Reichsversicherungsgesetze nach dem | ||
41 | Stand vom 30. __9 Juni 1945 genommen oder einen solchen beibehalten haben, | 41 | Stand vom 30. __9 Juni 1945 genommen oder einen solchen beibehalten haben, | ||
42 | längstens aber die Zeit bis zum 31. Dezember 1949, | 42 | längstens aber die Zeit bis zum 31. Dezember 1949, | ||
43 | wenn sie zum Personenkreis des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes gehören | 43 | wenn sie zum Personenkreis des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes gehören | ||
44 | (Verfolgungszeit), | 44 | (Verfolgungszeit), | ||
45 | 5. | 45 | 5. | ||
46 | in Gewahrsam genommen worden sind oder im Anschluss daran wegen Krankheit | 46 | in Gewahrsam genommen worden sind oder im Anschluss daran wegen Krankheit | ||
47 | arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos gewesen sind, wenn sie zum | 47 | arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos gewesen sind, wenn sie zum | ||
48 | Personenkreis des § 1 des Häftlingshilfegesetzes gehören oder nur deshalb nicht | 48 | Personenkreis des § 1 des Häftlingshilfegesetzes gehören oder nur deshalb nicht | ||
49 | gehören, weil sie vor dem 3. Oktober 1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im | 49 | gehören, weil sie vor dem 3. Oktober 1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im | ||
50 | Beitrittsgebiet genommen haben, oder | 50 | Beitrittsgebiet genommen haben, oder | ||
51 | 5a. | 51 | 5a. | ||
52 | im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 8. __12 Mai 1945 bis zum 30. Juni 1990 | 52 | im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 8. __12 Mai 1945 bis zum 30. Juni 1990 | ||
53 | einen Freiheitsentzug erlitten haben, soweit eine auf Rehabilitierung oder | 53 | einen Freiheitsentzug erlitten haben, soweit eine auf Rehabilitierung oder | ||
54 | Kassation erkennende Entscheidung ergangen ist, oder im Anschluss an solche | 54 | Kassation erkennende Entscheidung ergangen ist, oder im Anschluss an solche | ||
55 | Zeiten wegen Krankheit arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos gewesen | 55 | Zeiten wegen Krankheit arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos gewesen | ||
56 | sind, | 56 | sind, | ||
57 | 6. | 57 | 6. | ||
58 | vertrieben, umgesiedelt oder ausgesiedelt worden oder auf der Flucht oder im | 58 | vertrieben, umgesiedelt oder ausgesiedelt worden oder auf der Flucht oder im | ||
59 | Anschluss an solche Zeiten wegen Krankheit arbeitsunfähig oder unverschuldet | 59 | Anschluss an solche Zeiten wegen Krankheit arbeitsunfähig oder unverschuldet | ||
60 | arbeitslos gewesen sind, mindestens aber die Zeit vom 1. __14 Januar 1945 bis | 60 | arbeitslos gewesen sind, mindestens aber die Zeit vom 1. __14 Januar 1945 bis | ||
61 | zum 31. __15 Dezember 1946, wenn sie zum Personenkreis der §§ 1 bis 4 des | 61 | zum 31. __15 Dezember 1946, wenn sie zum Personenkreis der §§ 1 bis 4 des | ||
62 | Bundesvertriebenengesetzes gehören. | 62 | Bundesvertriebenengesetzes gehören. | ||
63 | (2) Ersatzzeiten sind nicht Zeiten, | 63 | (2) Ersatzzeiten sind nicht Zeiten, | ||
64 | 1. | 64 | 1. | ||
65 | für die eine Nachversicherung durchgeführt oder nur wegen eines fehlenden | 65 | für die eine Nachversicherung durchgeführt oder nur wegen eines fehlenden | ||
66 | Antrags nicht durchgeführt worden ist, | 66 | Antrags nicht durchgeführt worden ist, | ||
67 | 2. | 67 | 2. | ||
68 | in denen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland ohne das | 68 | in denen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland ohne das | ||
69 | Beitrittsgebiet eine Rente wegen Alters oder anstelle einer solchen eine andere | 69 | Beitrittsgebiet eine Rente wegen Alters oder anstelle einer solchen eine andere | ||
70 | Leistung bezogen worden ist, | 70 | Leistung bezogen worden ist, | ||
71 | 3. | 71 | 3. | ||
t | 72 | in denen nach dem 31. __2 Dezember 1956 die Voraussetzungen nach Absatz 1 | t | 72 | in denen nach dem 31. Dezember 1956 die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nr. 2, |
73 | Nr. 2, 3 und 5 vorliegen und __3 Versicherte eine Beschäftigung oder | 73 | 3 und 5 vorliegen und __2 Versicherte eine Beschäftigung oder selbständige | ||
74 | selbständige Tätigkeit auch aus anderen als den dort genannten Gründen nicht | 74 | Tätigkeit auch aus anderen als den dort genannten Gründen nicht ausgeübt haben. | ||
75 | ausgeübt haben. |
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