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Verordnungsermächtigung | Verordnungsermächtigung | ||||
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f | 1 | (1) __1 Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des | f | 1 | (1) __1 Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des |
2 | Bundesrates den zum 1. __2 Juli eines Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert | 2 | Bundesrates den zum 1. __2 Juli eines Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert | ||
3 | und den Ausgleichsbedarf bis zum 30. __3 Juni des jeweiligen Jahres zu | 3 | und den Ausgleichsbedarf bis zum 30. __3 Juni des jeweiligen Jahres zu | ||
4 | bestimmen. | 4 | bestimmen. | ||
5 | (2) Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des | 5 | (2) Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des | ||
6 | Bundesrates zum Ende eines jeden Jahres | 6 | Bundesrates zum Ende eines jeden Jahres | ||
7 | 1. | 7 | 1. | ||
8 | für das vergangene Kalenderjahr das auf volle Euro gerundete | 8 | für das vergangene Kalenderjahr das auf volle Euro gerundete | ||
9 | Durchschnittsentgelt in Anlage 1 entsprechend der Entwicklung der Bruttolöhne | 9 | Durchschnittsentgelt in Anlage 1 entsprechend der Entwicklung der Bruttolöhne | ||
10 | und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1), | 10 | und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1), | ||
11 | 2. | 11 | 2. | ||
12 | für das folgende Kalenderjahr das auf volle Euro gerundete vorläufige | 12 | für das folgende Kalenderjahr das auf volle Euro gerundete vorläufige | ||
13 | Durchschnittsentgelt, das sich ergibt, wenn das Durchschnittsentgelt für das | 13 | Durchschnittsentgelt, das sich ergibt, wenn das Durchschnittsentgelt für das | ||
14 | vergangene Kalenderjahr um das Doppelte des Vomhundertsatzes verändert wird, um | 14 | vergangene Kalenderjahr um das Doppelte des Vomhundertsatzes verändert wird, um | ||
15 | den sich das Durchschnittsentgelt des vergangenen Kalenderjahres gegenüber dem | 15 | den sich das Durchschnittsentgelt des vergangenen Kalenderjahres gegenüber dem | ||
16 | Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres verändert hat, | 16 | Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres verändert hat, | ||
t | 17 | zu bestimmen. __3 Die Bestimmung soll bis zum 31. __4 Dezember des jeweiligen | t | 17 | zu bestimmen. __2 Die Bestimmung soll bis zum 31. __3 Dezember des jeweiligen |
18 | Jahres erfolgen. | 18 | Jahres erfolgen. |
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