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Leistungsumfang | Leistungsumfang | ||||
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f | 1 | (1) __1 Der Träger der Rentenversicherung bestimmt im Einzelfall unter | f | 1 | (1) __1 Der Träger der Rentenversicherung bestimmt im Einzelfall unter |
2 | Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Art, Dauer, | 2 | Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Art, Dauer, | ||
3 | Umfang, Beginn und Durchführung dieser Leistungen sowie die | 3 | Umfang, Beginn und Durchführung dieser Leistungen sowie die | ||
4 | Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen. __2 Die Leistungen | 4 | Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen. __2 Die Leistungen | ||
5 | werden auf Antrag durch ein Persönliches Budget erbracht; § 29 des Neunten | 5 | werden auf Antrag durch ein Persönliches Budget erbracht; § 29 des Neunten | ||
6 | Buches gilt entsprechend. | 6 | Buches gilt entsprechend. | ||
7 | (2) Der Träger der Rentenversicherung erbringt nicht | 7 | (2) Der Träger der Rentenversicherung erbringt nicht | ||
8 | 1. | 8 | 1. | ||
9 | Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Phase akuter | 9 | Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Phase akuter | ||
10 | Behandlungsbedürftigkeit einer Krankheit, es sei denn, die | 10 | Behandlungsbedürftigkeit einer Krankheit, es sei denn, die | ||
11 | Behandlungsbedürftigkeit tritt während der Ausführung von Leistungen zur | 11 | Behandlungsbedürftigkeit tritt während der Ausführung von Leistungen zur | ||
12 | medizinischen Rehabilitation ein, | 12 | medizinischen Rehabilitation ein, | ||
13 | 2. | 13 | 2. | ||
14 | Leistungen zur medizinischen Rehabilitation anstelle einer sonst | 14 | Leistungen zur medizinischen Rehabilitation anstelle einer sonst | ||
15 | erforderlichen Krankenhausbehandlung, | 15 | erforderlichen Krankenhausbehandlung, | ||
16 | 3. | 16 | 3. | ||
17 | Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die dem allgemein anerkannten | 17 | Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die dem allgemein anerkannten | ||
18 | Stand medizinischer Erkenntnisse nicht entsprechen. | 18 | Stand medizinischer Erkenntnisse nicht entsprechen. | ||
n | 19 | (3) __1 Der Träger der Rentenversicherung erbringt nach Absatz 2 Nr. 1 im __2 | n | 19 | (3) Der Träger der Rentenversicherung erbringt nach Absatz 2 Nr. 1 im __1 |
20 | Benehmen mit dem Träger der Krankenversicherung für diesen Krankenbehandlung | 20 | Benehmen mit dem Träger der Krankenversicherung für diesen Krankenbehandlung | ||
t | 21 | und Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. __3 Der Träger der | t | 21 | und Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. __2 Der Träger der |
22 | Rentenversicherung kann von dem Träger der Krankenversicherung Erstattung der | 22 | Rentenversicherung kann von dem Träger der Krankenversicherung Erstattung der | ||
23 | hierauf entfallenden Aufwendungen verlangen. | 23 | hierauf entfallenden Aufwendungen verlangen. | ||
24 | (4) Die Träger der Rentenversicherung vereinbaren mit den Spitzenverbänden der | 24 | (4) Die Träger der Rentenversicherung vereinbaren mit den Spitzenverbänden der | ||
25 | Krankenkassen gemeinsam und einheitlich im Benehmen mit dem Bundesministerium | 25 | Krankenkassen gemeinsam und einheitlich im Benehmen mit dem Bundesministerium | ||
26 | für Arbeit und Soziales Näheres zur Durchführung von Absatz 2 Nr. 1 und 2. | 26 | für Arbeit und Soziales Näheres zur Durchführung von Absatz 2 Nr. 1 und 2. |
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