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Ausschluss von Leistungen | Ausschluss von Leistungen | ||||
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t | 1 | Ausschluss von Leistungen | t | 1 | Ausschluss von Leistungen |
Ausschluss von Leistungen | Ausschluss von Leistungen | ||||
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f | 1 | (1) Leistungen zur Teilhabe werden nicht für Versicherte erbracht, die | f | 1 | (1) Leistungen zur Teilhabe werden nicht für Versicherte erbracht, die |
2 | 1. | 2 | 1. | ||
3 | wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit, einer Schädigung im Sinne | 3 | wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit, einer Schädigung im Sinne | ||
4 | des sozialen Entschädigungsrechts oder wegen eines Einsatzunfalls, der Ansprüche | 4 | des sozialen Entschädigungsrechts oder wegen eines Einsatzunfalls, der Ansprüche | ||
5 | nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz begründet, gleichartige Leistungen | 5 | nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz begründet, gleichartige Leistungen | ||
6 | eines anderen Rehabilitationsträgers oder Leistungen zur Eingliederung nach dem | 6 | eines anderen Rehabilitationsträgers oder Leistungen zur Eingliederung nach dem | ||
7 | Einsatz-Weiterverwendungsgesetz erhalten können, | 7 | Einsatz-Weiterverwendungsgesetz erhalten können, | ||
8 | 2. | 8 | 2. | ||
9 | eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen | 9 | eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen | ||
10 | oder beantragt haben, | 10 | oder beantragt haben, | ||
11 | 3. | 11 | 3. | ||
12 | eine Beschäftigung ausüben, aus der ihnen nach beamtenrechtlichen oder | 12 | eine Beschäftigung ausüben, aus der ihnen nach beamtenrechtlichen oder | ||
13 | entsprechenden Vorschriften Anwartschaft auf Versorgung gewährleistet ist, | 13 | entsprechenden Vorschriften Anwartschaft auf Versorgung gewährleistet ist, | ||
14 | 4. | 14 | 4. | ||
15 | als Bezieher einer Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze | 15 | als Bezieher einer Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze | ||
16 | versicherungsfrei sind, | 16 | versicherungsfrei sind, | ||
17 | 4a. | 17 | 4a. | ||
18 | eine Leistung beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Rente wegen | 18 | eine Leistung beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Rente wegen | ||
19 | Alters gezahlt wird, oder | 19 | Alters gezahlt wird, oder | ||
20 | 5. | 20 | 5. | ||
21 | sich in Untersuchungshaft oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe oder | 21 | sich in Untersuchungshaft oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe oder | ||
22 | freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung befinden oder | 22 | freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung befinden oder | ||
t | 23 | einstweilig nach § 126a Abs. 1 der __2 Strafprozessordnung untergebracht sind. | t | 23 | einstweilig nach § 126a Abs. 1 der __1 Strafprozessordnung untergebracht sind. |
24 | __3 Dies gilt nicht für Versicherte im erleichterten Strafvollzug bei Leistungen | 24 | __2 Dies gilt nicht für Versicherte im erleichterten Strafvollzug bei Leistungen | ||
25 | zur Teilhabe am Arbeitsleben. | 25 | zur Teilhabe am Arbeitsleben. | ||
26 | (2) __1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden nicht vor Ablauf | 26 | (2) __1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden nicht vor Ablauf | ||
27 | von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur | 27 | von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur | ||
28 | Rehabilitation erbracht, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher | 28 | Rehabilitation erbracht, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher | ||
29 | Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. __2 Dies gilt nicht, wenn | 29 | Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. __2 Dies gilt nicht, wenn | ||
30 | vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind. | 30 | vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind. |
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