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Versicherungsrechtliche Voraussetzungen | Versicherungsrechtliche Voraussetzungen | ||||
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t | 1 | Versicherungsrechtliche Voraussetzungen | t | 1 | Versicherungsrechtliche Voraussetzungen |
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen | Versicherungsrechtliche Voraussetzungen | ||||
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f | 1 | (1) Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die versicherungsrechtlichen | f | 1 | (1) Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die versicherungsrechtlichen |
2 | Voraussetzungen erfüllt, die bei Antragstellung | 2 | Voraussetzungen erfüllt, die bei Antragstellung | ||
3 | 1. | 3 | 1. | ||
4 | die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben oder | 4 | die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben oder | ||
5 | 2. | 5 | 2. | ||
6 | eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen. | 6 | eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen. | ||
7 | (2) Für die Leistungen zur Prävention und zur medizinischen Rehabilitation | 7 | (2) Für die Leistungen zur Prävention und zur medizinischen Rehabilitation | ||
8 | haben Versicherte die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch erfüllt, | 8 | haben Versicherte die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch erfüllt, | ||
9 | die | 9 | die | ||
10 | 1. | 10 | 1. | ||
11 | in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung sechs Kalendermonate mit | 11 | in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung sechs Kalendermonate mit | ||
12 | Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben, | 12 | Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben, | ||
13 | 2. | 13 | 2. | ||
14 | innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine versicherte | 14 | innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine versicherte | ||
15 | Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgenommen und bis zum Antrag | 15 | Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgenommen und bis zum Antrag | ||
16 | ausgeübt haben oder nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum | 16 | ausgeübt haben oder nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum | ||
17 | Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos gewesen sind oder | 17 | Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos gewesen sind oder | ||
18 | 3. | 18 | 3. | ||
19 | vermindert erwerbsfähig sind oder bei denen dies in absehbarer Zeit zu | 19 | vermindert erwerbsfähig sind oder bei denen dies in absehbarer Zeit zu | ||
20 | erwarten ist, wenn sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. | 20 | erwarten ist, wenn sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. | ||
n | 21 | § 55 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. __2 Der Zeitraum von zwei Jahren nach | n | 21 | § 55 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. __1 Der Zeitraum von zwei Jahren nach |
22 | Nummer 1 verlängert sich um Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von | 22 | Nummer 1 verlängert sich um Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von | ||
t | 23 | Arbeitslosengeld II. __3 Für die Leistungen nach § 15a an Kinder von | t | 23 | Arbeitslosengeld II. __2 Für die Leistungen nach § 15a an Kinder von |
24 | Versicherten sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn | 24 | Versicherten sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn | ||
25 | der Versicherte die allgemeine Wartezeit oder die in Satz 1 oder in Absatz 1 | 25 | der Versicherte die allgemeine Wartezeit oder die in Satz 1 oder in Absatz 1 | ||
26 | genannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt hat. | 26 | genannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt hat. | ||
27 | (2a) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden an Versicherte auch | 27 | (2a) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden an Versicherte auch | ||
28 | erbracht, | 28 | erbracht, | ||
29 | 1. | 29 | 1. | ||
30 | wenn ohne diese Leistungen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu | 30 | wenn ohne diese Leistungen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu | ||
31 | leisten wäre oder | 31 | leisten wäre oder | ||
32 | 2. | 32 | 2. | ||
33 | wenn sie für eine voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation unmittelbar im | 33 | wenn sie für eine voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation unmittelbar im | ||
34 | Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Träger der | 34 | Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Träger der | ||
35 | Rentenversicherung erforderlich sind. | 35 | Rentenversicherung erforderlich sind. | ||
36 | (3) __1 Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen haben auch überlebende | 36 | (3) __1 Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen haben auch überlebende | ||
37 | Ehegatten erfüllt, die Anspruch auf große Witwenrente oder große Witwerrente | 37 | Ehegatten erfüllt, die Anspruch auf große Witwenrente oder große Witwerrente | ||
38 | wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben. __2 Sie gelten für die Vorschriften | 38 | wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben. __2 Sie gelten für die Vorschriften | ||
39 | dieses Abschnitts als Versicherte. | 39 | dieses Abschnitts als Versicherte. |
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