Unbeschadet des § 221 Absatz 1 leistet der Bund im Jahr 2021 zur
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Stabilisierung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes gemäß § 242a im
3
Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 5 Milliarden Euro an
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den Gesundheitsfonds. Der Gesundheitsfonds überweist von den ihm
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zufließenden Leistungen nach Satz 1 der landwirtschaftlichen Krankenkasse
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einen Betrag von 30 Millionen Euro.
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