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Beratender Fachausschuss für hausärztliche Versorgung; weitere beratende Fachausschüsse | Beratender Fachausschuss für hausärztliche Versorgung; weitere beratende Fachausschüsse | ||||
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t | 1 | Beratender Fachausschuss für hausärztliche Versorgung; weitere beratende | t | 1 | Beratender Fachausschuss für hausärztliche Versorgung; weitere beratende |
2 | Fachausschüsse | 2 | Fachausschüsse |
Beratender Fachausschuss für hausärztliche Versorgung; weitere beratende Fachausschüsse | Beratender Fachausschuss für hausärztliche Versorgung; weitere beratende Fachausschüsse | ||||
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f | 1 | Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen | f | 1 | Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen |
2 | Bundesvereinigung wird jeweils ein beratender Fachausschuss gebildet für | 2 | Bundesvereinigung wird jeweils ein beratender Fachausschuss gebildet für | ||
3 | 1. | 3 | 1. | ||
4 | die hausärztliche Versorgung, | 4 | die hausärztliche Versorgung, | ||
5 | 2. | 5 | 2. | ||
6 | die fachärztliche Versorgung und | 6 | die fachärztliche Versorgung und | ||
7 | 3. | 7 | 3. | ||
8 | angestellte Ärztinnen und Ärzte. | 8 | angestellte Ärztinnen und Ärzte. | ||
9 | Die Fachausschüsse nach Satz 1 Nummer 1 und 2 bestehen aus Mitgliedern, die an | 9 | Die Fachausschüsse nach Satz 1 Nummer 1 und 2 bestehen aus Mitgliedern, die an | ||
10 | der jeweiligen Versorgung teilnehmen und nicht bereits Mitglied in einem | 10 | der jeweiligen Versorgung teilnehmen und nicht bereits Mitglied in einem | ||
11 | Fachausschuss nach § 79b sind. Der Fachausschuss nach Satz 1 Nummer 3 besteht | 11 | Fachausschuss nach § 79b sind. Der Fachausschuss nach Satz 1 Nummer 3 besteht | ||
12 | aus Mitgliedern, die angestellte Ärztinnen und Ärzte nach § 77 Absatz 3 Satz 2 | 12 | aus Mitgliedern, die angestellte Ärztinnen und Ärzte nach § 77 Absatz 3 Satz 2 | ||
13 | sind. Weitere beratende Fachausschüsse, insbesondere für | 13 | sind. Weitere beratende Fachausschüsse, insbesondere für | ||
14 | rehabilitationsmedizinische Fragen können gebildet werden. Die Mitglieder der | 14 | rehabilitationsmedizinische Fragen können gebildet werden. Die Mitglieder der | ||
t | 15 | beratenden Fachausschüsse sind von der Vertreterversammlung aus dem Keis der | t | 15 | beratenden Fachausschüsse sind von der Vertreterversammlung aus dem Kreis der |
16 | Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen in unmittelbarer und geheimer | 16 | Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen in unmittelbarer und geheimer | ||
17 | Wahl zu wählen. Das Nähere über die beratenden Fachausschüsse und ihre | 17 | Wahl zu wählen. Das Nähere über die beratenden Fachausschüsse und ihre | ||
18 | Zusammensetzung regelt die Satzung. § 79b Satz 5 bis 8 gilt entsprechend. | 18 | Zusammensetzung regelt die Satzung. § 79b Satz 5 bis 8 gilt entsprechend. |
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