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Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe | Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe | ||||
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t | 1 | Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe | t | 1 | Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe |
Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe | Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe | ||||
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f | 1 | (1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten | f | 1 | (1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten |
2 | erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von | 2 | erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von | ||
3 | zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur | 3 | zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur | ||
4 | medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen | 4 | medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen | ||
5 | haben. Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen | 5 | haben. Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen | ||
6 | Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen | 6 | Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen | ||
7 | setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur | 7 | setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur | ||
8 | medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem | 8 | medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem | ||
9 | Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller | 9 | Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller | ||
10 | Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz | 10 | Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz | ||
11 | im Inland zu stellen haben. | 11 | im Inland zu stellen haben. | ||
12 | (1a) Beziehen Versicherte eine Teilrente wegen Alters aus der gesetzlichen | 12 | (1a) Beziehen Versicherte eine Teilrente wegen Alters aus der gesetzlichen | ||
13 | Rentenversicherung und ist absehbar, dass die Hinzuverdienstgrenze nach § 34 | 13 | Rentenversicherung und ist absehbar, dass die Hinzuverdienstgrenze nach § 34 | ||
14 | Absatz 2 des Sechsten Buches nicht überschritten wird, so kann die | 14 | Absatz 2 des Sechsten Buches nicht überschritten wird, so kann die | ||
15 | Krankenkasse eine Frist von vier Wochen setzen, innerhalb derer die | 15 | Krankenkasse eine Frist von vier Wochen setzen, innerhalb derer die | ||
16 | Versicherten einen Antrag nach § 34 Absatz 3e des Sechsten Buches zu stellen | 16 | Versicherten einen Antrag nach § 34 Absatz 3e des Sechsten Buches zu stellen | ||
17 | haben. | 17 | haben. | ||
18 | (2) Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für den Bezug der | 18 | (2) Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für den Bezug der | ||
t | 19 | Regelaltersrente oder Altersrente aus der Alterssicherung der Landwirte bei | t | 19 | Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung |
20 | Vollendung des 65. Lebensjahres, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist | 20 | der Landwirte mit Erreichen der Regelaltersgrenze, kann ihnen die Krankenkasse | ||
21 | von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie den Antrag auf diese Leistung zu | 21 | eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie den Antrag auf diese | ||
22 | stellen haben. | 22 | Leistung zu stellen haben. | ||
23 | (3) Stellen Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der | 23 | (3) Stellen Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der | ||
24 | Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später | 24 | Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später | ||
25 | gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung | 25 | gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung | ||
26 | wieder auf. Ergibt sich im Falle des Absatzes 1a, dass die | 26 | wieder auf. Ergibt sich im Falle des Absatzes 1a, dass die | ||
27 | Hinzuverdienstgrenze nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers | 27 | Hinzuverdienstgrenze nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers | ||
28 | überschritten wird, besteht abweichend von Satz 1 rückwirkend ein Anspruch auf | 28 | überschritten wird, besteht abweichend von Satz 1 rückwirkend ein Anspruch auf | ||
29 | Krankengeld ab Ablauf der Frist. | 29 | Krankengeld ab Ablauf der Frist. |
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