__1 Ersatzkassen sind am 31. __2 Dezember 1992 bestehende Krankenkassen, bei
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nach der Errichtung zuständigen Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung darf nur
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denen Versicherte die Mitgliedschaft bis zum 31. __3 Dezember 1995 durch
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versagt werden, wenn eine der in § 147 Abs. 1 genannten __2 Voraussetzungen
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Ausübung des Wahlrechts erlangen konnten. __4 Der Zuständigkeitsbereich von
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nicht vorliegt oder die Krankenkasse zum Errichtungszeitpunkt nicht 1.000
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Ersatzkrankenkassen erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.
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Mitglieder haben wird.
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(2) __1 Die Errichtung bedarf der Zustimmung der Mehrheit der im Betrieb
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Beschäftigten. __2 Die Aufsichtsbehörde oder die von ihr beauftragte Behörde
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leitet die Abstimmung. __3 Die Abstimmung ist geheim.
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(3) __1 Der Arbeitgeber hat dem Antrag auf Genehmigung eine Satzung
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beizufügen. __2 Die Aufsichtsbehörde genehmigt die Satzung und bestimmt den
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Zeitpunkt, an dem die Errichtung wirksam wird.
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