(2) Die Wahlen sind frei, geheim und öffentlich; es gelten die Grundsätze
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Verhältniswahl. Das Wahlergebnis wird nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt
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der Verhältniswahl. Das Wahlergebnis wird nach dem Höchstzahlverfahren
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ermittelt. Dabei werden nur die Vorschlagslisten berücksichtigt, die
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d'Hondt ermittelt. Dabei werden nur die Vorschlagslisten berücksichtigt,
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mindestens fünf vom Hundert der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.
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die mindestens fünf vom Hundert der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten
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haben.
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