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Sie können sich § 297 SGB III auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
Unwirksam sind
Unwirksamkeit von Vereinbarungen | Unwirksamkeit von Vereinbarungen | ||||
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t | 1 | Unwirksamkeit von Vereinbarungen | t | 1 | Unwirksamkeit von Vereinbarungen |
Unwirksamkeit von Vereinbarungen | Unwirksamkeit von Vereinbarungen | ||||
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f | 1 | Unwirksam sind | f | 1 | Unwirksam sind |
2 | 1. | 2 | 1. | ||
3 | Vereinbarungen zwischen einem Vermittler und einer oder einem | 3 | Vereinbarungen zwischen einem Vermittler und einer oder einem | ||
4 | Arbeitsuchenden über die Zahlung der Vergütung, wenn deren Höhe die nach § 296 | 4 | Arbeitsuchenden über die Zahlung der Vergütung, wenn deren Höhe die nach § 296 | ||
5 | Abs. 3 zulässige Höchstgrenze überschreitet, wenn Vergütungen für Leistungen | 5 | Abs. 3 zulässige Höchstgrenze überschreitet, wenn Vergütungen für Leistungen | ||
6 | verlangt oder entgegengenommen werden, die nach § 296 Abs. 1 Satz 3 zu den | 6 | verlangt oder entgegengenommen werden, die nach § 296 Abs. 1 Satz 3 zu den | ||
7 | Leistungen der Vermittlung gehören oder wenn die erforderliche Schriftform nicht | 7 | Leistungen der Vermittlung gehören oder wenn die erforderliche Schriftform nicht | ||
8 | eingehalten wird und | 8 | eingehalten wird und | ||
t | t | 9 | 1a. | ||
10 | Vereinbarungen zwischen einem Vermittler und einer oder einem | ||||
11 | Arbeitsuchenden über die Zahlung einer Vergütung, wenn eine geringfügige | ||||
12 | Beschäftigung nach § 8 des Vierten Buches vermittelt werden soll oder vermittelt | ||||
13 | wurde, | ||||
9 | 2. | 14 | 2. | ||
10 | Vereinbarungen zwischen einem Vermittler und einer oder einem | 15 | Vereinbarungen zwischen einem Vermittler und einer oder einem | ||
11 | Ausbildungsuchenden über die Zahlung einer Vergütung, | 16 | Ausbildungsuchenden über die Zahlung einer Vergütung, | ||
12 | 3. | 17 | 3. | ||
13 | Vereinbarungen zwischen einem Vermittler und einem Arbeitgeber, wenn der | 18 | Vereinbarungen zwischen einem Vermittler und einem Arbeitgeber, wenn der | ||
14 | Vermittler eine Vergütung mit einer oder einem Ausbildungsuchenden vereinbart | 19 | Vermittler eine Vergütung mit einer oder einem Ausbildungsuchenden vereinbart | ||
15 | oder von dieser oder diesem entgegennimmt, obwohl dies nicht zulässig ist, und | 20 | oder von dieser oder diesem entgegennimmt, obwohl dies nicht zulässig ist, und | ||
16 | 4. | 21 | 4. | ||
17 | Vereinbarungen, die sicherstellen sollen, dass ein Arbeitgeber oder eine | 22 | Vereinbarungen, die sicherstellen sollen, dass ein Arbeitgeber oder eine | ||
18 | Person, die eine Ausbildung oder Arbeit sucht, sich ausschließlich eines | 23 | Person, die eine Ausbildung oder Arbeit sucht, sich ausschließlich eines | ||
19 | bestimmten Vermittlers bedient. | 24 | bestimmten Vermittlers bedient. |
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