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Sie können sich § 121 SGB III auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
Ein behinderter Mensch kann auch dann Übergangsgeld erhalten, wenn die Voraussetzung der Vorbeschäftigungszeit nicht erfüllt ist, jedoch innerhalb des letzten Jahres vor Beginn der Teilnahme
Übergangsgeld ohne Vorbeschäftigungszeit | Übergangsgeld ohne Vorbeschäftigungszeit | ||||
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t | 1 | Übergangsgeld ohne Vorbeschäftigungszeit | t | 1 | Übergangsgeld ohne Vorbeschäftigungszeit |
Übergangsgeld ohne Vorbeschäftigungszeit | Übergangsgeld ohne Vorbeschäftigungszeit | ||||
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n | 1 | Ein behinderter Mensch kann auch dann Übergangsgeld erhalten, wenn die | n | 1 | Ein Mensch mit Behinderungen kann auch dann Übergangsgeld erhalten, wenn die |
2 | Voraussetzung der Vorbeschäftigungszeit nicht erfüllt ist, jedoch innerhalb | 2 | Voraussetzung der Vorbeschäftigungszeit nicht erfüllt ist, jedoch innerhalb | ||
3 | des letzten Jahres vor Beginn der Teilnahme | 3 | des letzten Jahres vor Beginn der Teilnahme | ||
4 | 1. | 4 | 1. | ||
n | 5 | durch den behinderten Menschen ein Berufsausbildungsabschluss auf Grund | n | 5 | durch den Menschen mit Behinderungen ein Berufsausbildungsabschluss auf |
6 | einer Zulassung zur Prüfung nach § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes oder § | 6 | Grund einer Zulassung zur Prüfung nach § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes | ||
7 | 36 Absatz 2 der Handwerksordnung erworben worden ist oder | 7 | oder § 36 Absatz 2 der Handwerksordnung erworben worden ist oder | ||
8 | 2. | 8 | 2. | ||
9 | sein Prüfungszeugnis auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 50 Absatz 1 des | 9 | sein Prüfungszeugnis auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 50 Absatz 1 des | ||
10 | Berufsbildungsgesetzes oder § 40 Absatz 1 der Handwerksordnung dem Zeugnis über | 10 | Berufsbildungsgesetzes oder § 40 Absatz 1 der Handwerksordnung dem Zeugnis über | ||
11 | das Bestehen der Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder | 11 | das Bestehen der Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder | ||
12 | der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellt worden ist. | 12 | der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellt worden ist. | ||
t | 13 | Der Zeitraum von einem Jahr verlängert sich um Zeiten, in denen der behinderte | t | 13 | Der Zeitraum von einem Jahr verlängert sich um Zeiten, in denen der Mensch mit |
14 | Mensch nach dem Erwerb des Prüfungszeugnisses bei der Agentur für Arbeit | 14 | Behinderungen nach dem Erwerb des Prüfungszeugnisses bei der Agentur für | ||
15 | arbeitslos gemeldet war. | 15 | Arbeit arbeitslos gemeldet war. |
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