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Sie können sich § 119 SGB III auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
Behinderte Menschen haben Anspruch auf Übergangsgeld, wenn
Übergangsgeld | Übergangsgeld | ||||
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n | 1 | Behinderte Menschen haben Anspruch auf Übergangsgeld, wenn | n | 1 | Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Übergangsgeld, wenn |
2 | 1. | 2 | 1. | ||
3 | die Voraussetzung der Vorbeschäftigungszeit für das Übergangsgeld erfüllt | 3 | die Voraussetzung der Vorbeschäftigungszeit für das Übergangsgeld erfüllt | ||
4 | ist und | 4 | ist und | ||
5 | 2. | 5 | 2. | ||
6 | sie an einer Maßnahme der Berufsausbildung, der Berufsvorbereitung | 6 | sie an einer Maßnahme der Berufsausbildung, der Berufsvorbereitung | ||
7 | einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung, der | 7 | einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung, der | ||
8 | individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten | 8 | individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten | ||
9 | Beschäftigung nach § 55 des Neunten Buches, einer Maßnahme im Eingangsverfahren | 9 | Beschäftigung nach § 55 des Neunten Buches, einer Maßnahme im Eingangsverfahren | ||
10 | oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei | 10 | oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei | ||
11 | einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches oder an einer | 11 | einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches oder an einer | ||
12 | Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teilnehmen, für die die besonderen | 12 | Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teilnehmen, für die die besonderen | ||
13 | Leistungen erbracht werden. | 13 | Leistungen erbracht werden. | ||
14 | Im Übrigen gelten die Vorschriften des Kapitels 11 des Teils 1 des Neunten | 14 | Im Übrigen gelten die Vorschriften des Kapitels 11 des Teils 1 des Neunten | ||
15 | Buches, soweit in diesem Buch nichts Abweichendes bestimmt ist. Besteht bei | 15 | Buches, soweit in diesem Buch nichts Abweichendes bestimmt ist. Besteht bei | ||
16 | Teilnahme an einer Maßnahme, für die die allgemeinen Leistungen erbracht | 16 | Teilnahme an einer Maßnahme, für die die allgemeinen Leistungen erbracht | ||
17 | werden, kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, | 17 | werden, kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, | ||
t | 18 | erhalten die behinderten Menschen Übergangsgeld in Höhe des | t | 18 | erhalten Menschen mit Behinderungen Übergangsgeld in Höhe des |
19 | Arbeitslosengeldes, wenn sie bei Teilnahme an einer Maßnahme, für die die | 19 | Arbeitslosengeldes, wenn sie bei Teilnahme an einer Maßnahme, für die die | ||
20 | besonderen Leistungen erbracht werden, Übergangsgeld erhalten würden. | 20 | besonderen Leistungen erbracht werden, Übergangsgeld erhalten würden. |
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