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Bemessungsentgelt | Bemessungsentgelt | ||||
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f | 1 | (1) Bemessungsentgelt ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende | f | 1 | (1) Bemessungsentgelt ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende |
2 | beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das die oder der Arbeitslose im | 2 | beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das die oder der Arbeitslose im | ||
3 | Bemessungszeitraum erzielt hat. Arbeitsentgelte, auf die die oder der | 3 | Bemessungszeitraum erzielt hat. Arbeitsentgelte, auf die die oder der | ||
4 | Arbeitslose beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Anspruch hatte, | 4 | Arbeitslose beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Anspruch hatte, | ||
5 | gelten als erzielt, wenn sie zugeflossen oder nur wegen Zahlungsunfähigkeit | 5 | gelten als erzielt, wenn sie zugeflossen oder nur wegen Zahlungsunfähigkeit | ||
6 | des Arbeitgebers nicht zugeflossen sind. | 6 | des Arbeitgebers nicht zugeflossen sind. | ||
7 | (2) Außer Betracht bleiben Arbeitsentgelte, | 7 | (2) Außer Betracht bleiben Arbeitsentgelte, | ||
8 | 1. die Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten oder | 8 | 1. die Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten oder | ||
9 | die im Hinblick auf die Arbeitslosigkeit vereinbart worden sind, | 9 | die im Hinblick auf die Arbeitslosigkeit vereinbart worden sind, | ||
10 | 2. die als Wertguthaben einer Vereinbarung nach § 7b des Vierten Buches nicht | 10 | 2. die als Wertguthaben einer Vereinbarung nach § 7b des Vierten Buches nicht | ||
11 | nach dieser Vereinbarung verwendet werden. | 11 | nach dieser Vereinbarung verwendet werden. | ||
12 | (3) Als Arbeitsentgelt ist zugrunde zu legen | 12 | (3) Als Arbeitsentgelt ist zugrunde zu legen | ||
13 | 1. für Zeiten, in denen Arbeitslose Kurzarbeitergeld oder eine vertraglich | 13 | 1. für Zeiten, in denen Arbeitslose Kurzarbeitergeld oder eine vertraglich | ||
14 | vereinbarte Leistung zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Saison- | 14 | vereinbarte Leistung zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Saison- | ||
15 | Kurzarbeitergeld bezogen haben, das Arbeitsentgelt, das Arbeitslose ohne den | 15 | Kurzarbeitergeld bezogen haben, das Arbeitsentgelt, das Arbeitslose ohne den | ||
16 | Arbeitsausfall und ohne Mehrarbeit erzielt hätten, | 16 | Arbeitsausfall und ohne Mehrarbeit erzielt hätten, | ||
17 | 2. für Zeiten einer Vereinbarung nach § 7b des Vierten Buches das | 17 | 2. für Zeiten einer Vereinbarung nach § 7b des Vierten Buches das | ||
18 | Arbeitsentgelt, das Arbeitslose für die geleistete Arbeitszeit ohne eine | 18 | Arbeitsentgelt, das Arbeitslose für die geleistete Arbeitszeit ohne eine | ||
19 | Vereinbarung nach § 7b des Vierten Buches erzielt hätten; für Zeiten einer | 19 | Vereinbarung nach § 7b des Vierten Buches erzielt hätten; für Zeiten einer | ||
20 | Freistellung das erzielte Arbeitsentgelt, | 20 | Freistellung das erzielte Arbeitsentgelt, | ||
21 | 3. für Zeiten einer Berufsausbildung, die im Rahmen eines | 21 | 3. für Zeiten einer Berufsausbildung, die im Rahmen eines | ||
22 | Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz in einer | 22 | Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz in einer | ||
23 | außerbetrieblichen Einrichtung durchgeführt wurde (§ 25 Absatz 1 Satz 2), die | 23 | außerbetrieblichen Einrichtung durchgeführt wurde (§ 25 Absatz 1 Satz 2), die | ||
t | 24 | erzielte Ausbildungsvergütung; wurde eine Ausbildungsvergütung nicht erzielt, | t | 24 | erzielte Ausbildungsvergütung; wurde keine Ausbildungsvergütung erzielt, der |
25 | der Betrag, der nach § 123 Nummer 1 als Bedarf zugrunde zu legen ist. | 25 | nach § 17 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes als Mindestvergütung maßgebliche | ||
26 | Betrag. | ||||
26 | (4) Haben Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des | 27 | (4) Haben Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des | ||
27 | Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das | 28 | Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das | ||
28 | Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist. | 29 | Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist. | ||
29 | (5) Ist die oder der Arbeitslose nicht mehr bereit oder in der Lage, die im | 30 | (5) Ist die oder der Arbeitslose nicht mehr bereit oder in der Lage, die im | ||
30 | Bemessungszeitraum durchschnittlich auf die Woche entfallende Zahl von | 31 | Bemessungszeitraum durchschnittlich auf die Woche entfallende Zahl von | ||
31 | Arbeitsstunden zu leisten, vermindert sich das Bemessungsentgelt für die Zeit | 32 | Arbeitsstunden zu leisten, vermindert sich das Bemessungsentgelt für die Zeit | ||
32 | der Einschränkung entsprechend dem Verhältnis der Zahl der durchschnittlichen | 33 | der Einschränkung entsprechend dem Verhältnis der Zahl der durchschnittlichen | ||
33 | regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden, die die oder der Arbeitslose | 34 | regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden, die die oder der Arbeitslose | ||
34 | künftig leisten will oder kann, zu der Zahl der durchschnittlich auf die Woche | 35 | künftig leisten will oder kann, zu der Zahl der durchschnittlich auf die Woche | ||
35 | entfallenden Arbeitsstunden im Bemessungszeitraum. Einschränkungen des | 36 | entfallenden Arbeitsstunden im Bemessungszeitraum. Einschränkungen des | ||
36 | Leistungsvermögens bleiben unberücksichtigt, wenn Arbeitslosengeld nach § 145 | 37 | Leistungsvermögens bleiben unberücksichtigt, wenn Arbeitslosengeld nach § 145 | ||
37 | geleistet wird. Bestimmt sich das Bemessungsentgelt nach § 152, ist insoweit | 38 | geleistet wird. Bestimmt sich das Bemessungsentgelt nach § 152, ist insoweit | ||
38 | die tarifliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit maßgebend, die bei | 39 | die tarifliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit maßgebend, die bei | ||
39 | Entstehung des Anspruchs für Angestellte im öffentlichen Dienst des Bundes | 40 | Entstehung des Anspruchs für Angestellte im öffentlichen Dienst des Bundes | ||
40 | gilt. | 41 | gilt. |
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