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Wirkung des Antrages | Wirkung des Antrages | ||||
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f | 1 | (1) Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld werden rückwirkend längstens | f | 1 | (1) Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld werden rückwirkend längstens |
2 | vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden | 2 | vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden | ||
3 | sind. | 3 | sind. | ||
4 | (2) Arbeitslosengeld wird nicht rückwirkend geleistet. Ist die | 4 | (2) Arbeitslosengeld wird nicht rückwirkend geleistet. Ist die | ||
5 | zuständige Agentur für Arbeit an einem Tag, an dem die oder der Arbeitslose | 5 | zuständige Agentur für Arbeit an einem Tag, an dem die oder der Arbeitslose | ||
6 | Arbeitslosengeld beantragen will, nicht dienstbereit, so wirkt ein Antrag auf | 6 | Arbeitslosengeld beantragen will, nicht dienstbereit, so wirkt ein Antrag auf | ||
7 | Arbeitslosengeld in gleicher Weise wie eine persönliche Arbeitslosmeldung | 7 | Arbeitslosengeld in gleicher Weise wie eine persönliche Arbeitslosmeldung | ||
8 | zurück. | 8 | zurück. | ||
t | 9 | (3) Kurzarbeitergeld, die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für | t | 9 | (3) Kurzarbeitergeld, die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und |
10 | Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen nach | 10 | Lehrgangskosten für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld und | ||
11 | § 102 sind für den jeweiligen Kalendermonat innerhalb einer Ausschlussfrist | 11 | ergänzende Leistungen nach § 102 sind für den jeweiligen Kalendermonat | ||
12 | von drei Kalendermonaten zu beantragen; die Frist beginnt mit Ablauf des | 12 | innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten zu beantragen; die | ||
13 | Monats, in dem die Tage liegen, für die die Leistungen beantragt werden. | 13 | Frist beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Tage liegen, für die die | ||
14 | Leistungen beantragt werden. | ||||
14 | (4) (weggefallen) | 15 | (4) (weggefallen) | ||
15 | (5) Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen sind innerhalb | 16 | (5) Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen sind innerhalb | ||
16 | einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Ende der Maßnahme zu beantragen. | 17 | einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Ende der Maßnahme zu beantragen. |
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