Lade...
Lade...
Antragserfordernis | Antragserfordernis | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Leistungen der Arbeitsförderung werden auf Antrag erbracht. Arbeitslosengeld | f | 1 | (1) Leistungen der Arbeitsförderung werden auf Antrag erbracht. Arbeitslosengeld |
2 | gilt mit der persönlichen Arbeitslosmeldung als beantragt, | 2 | gilt mit der persönlichen Arbeitslosmeldung als beantragt, | ||
3 | wenn die oder der Arbeitslose keine andere Erklärung abgibt. Leistungen | 3 | wenn die oder der Arbeitslose keine andere Erklärung abgibt. Leistungen | ||
4 | der aktiven Arbeitsförderung können auch von Amts wegen erbracht werden, wenn | 4 | der aktiven Arbeitsförderung können auch von Amts wegen erbracht werden, wenn | ||
5 | die Berechtigten zustimmen. Die Zustimmung gilt insoweit als Antrag. | 5 | die Berechtigten zustimmen. Die Zustimmung gilt insoweit als Antrag. | ||
6 | (2) Kurzarbeitergeld, Leistungen zur Förderung der Teilnahme an | 6 | (2) Kurzarbeitergeld, Leistungen zur Förderung der Teilnahme an | ||
7 | Transfermaßnahmen und ergänzende Leistungen nach § 102 sind vom Arbeitgeber | 7 | Transfermaßnahmen und ergänzende Leistungen nach § 102 sind vom Arbeitgeber | ||
8 | schriftlich oder elektronisch unter Beifügung einer Stellungnahme der | 8 | schriftlich oder elektronisch unter Beifügung einer Stellungnahme der | ||
9 | Betriebsvertretung zu beantragen. Der Antrag kann auch von der | 9 | Betriebsvertretung zu beantragen. Der Antrag kann auch von der | ||
10 | Betriebsvertretung gestellt werden. Für den Antrag des Arbeitgebers auf | 10 | Betriebsvertretung gestellt werden. Für den Antrag des Arbeitgebers auf | ||
t | 11 | Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Bezieherinnen und Bezieher | t | 11 | Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und Lehrgangskosten für die |
12 | von Kurzarbeitergeld gilt Satz 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass die | 12 | Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld gilt Satz 1 entsprechend mit | ||
13 | Erstattung ohne Stellungnahme des Betriebsrates beantragt werden kann. Mit | 13 | der Maßgabe, dass die Erstattung ohne Stellungnahme des Betriebsrates | ||
14 | einem Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld oder ergänzende Leistungen nach § 102 | 14 | beantragt werden kann. Mit einem Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld oder | ||
15 | sind die Namen, Anschriften und Sozialversicherungsnummern der | 15 | ergänzende Leistungen nach § 102 sind die Namen, Anschriften und | ||
16 | Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mitzuteilen, für die die Leistung beantragt | 16 | Sozialversicherungsnummern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mitzuteilen, | ||
17 | wird. Saison-Kurzarbeitergeld oder ergänzende Leistungen nach § 102 sollen | 17 | für die die Leistung beantragt wird. Saison-Kurzarbeitergeld oder | ||
18 | bis zum 15. des Monats beantragt werden, der dem Monat folgt, in dem die Tage | 18 | ergänzende Leistungen nach § 102 sollen bis zum 15. des Monats beantragt | ||
19 | liegen, für die die Leistungen beantragt werden. | 19 | werden, der dem Monat folgt, in dem die Tage liegen, für die die Leistungen | ||
20 | beantragt werden. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.