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Schadensersatz | Schadensersatz | ||||
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f | 1 | Wer vorsätzlich oder fahrlässig | f | 1 | Wer vorsätzlich oder fahrlässig |
2 | 1. | 2 | 1. | ||
3 | eine Arbeitsbescheinigung nach § 312, eine Nebeneinkommensbescheinigung nach | 3 | eine Arbeitsbescheinigung nach § 312, eine Nebeneinkommensbescheinigung nach | ||
4 | § 313 oder eine Insolvenzgeldbescheinigung nach § 314 nicht, nicht richtig oder | 4 | § 313 oder eine Insolvenzgeldbescheinigung nach § 314 nicht, nicht richtig oder | ||
5 | nicht vollständig ausfüllt, | 5 | nicht vollständig ausfüllt, | ||
6 | 2. | 6 | 2. | ||
7 | eine Auskunft auf Grund der allgemeinen Auskunftspflicht Dritter nach § 315, | 7 | eine Auskunft auf Grund der allgemeinen Auskunftspflicht Dritter nach § 315, | ||
8 | der Auskunftspflicht bei beruflicher Aus- und Weiterbildung und bei einer | 8 | der Auskunftspflicht bei beruflicher Aus- und Weiterbildung und bei einer | ||
9 | Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 318 oder der Auskunftspflicht bei | 9 | Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 318 oder der Auskunftspflicht bei | ||
10 | Leistung von Insolvenzgeld nach § 316 nicht, nicht richtig oder nicht | 10 | Leistung von Insolvenzgeld nach § 316 nicht, nicht richtig oder nicht | ||
11 | vollständig erteilt, | 11 | vollständig erteilt, | ||
12 | 3. | 12 | 3. | ||
13 | als Arbeitgeber seine Berechnungs-, Auszahlungs-, Aufzeichnungs- und | 13 | als Arbeitgeber seine Berechnungs-, Auszahlungs-, Aufzeichnungs- und | ||
14 | Mitteilungspflichten bei Kurzarbeitergeld, Wintergeld und Leistungen zur | 14 | Mitteilungspflichten bei Kurzarbeitergeld, Wintergeld und Leistungen zur | ||
15 | Förderung von Transfermaßnahmen nach § 320 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 und 4a | 15 | Förderung von Transfermaßnahmen nach § 320 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 und 4a | ||
16 | nicht erfüllt, | 16 | nicht erfüllt, | ||
t | t | 17 | 3a. | ||
18 | als Arbeitgeber Leistungen zur Förderung nach § 82 Absatz 6 Satz 3 nicht, | ||||
19 | nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig an die Arbeitnehmerinnen | ||||
20 | und Arbeitnehmer und den Träger der Maßnahme weiterleitet, | ||||
17 | 4. | 21 | 4. | ||
18 | als Insolvenzverwalterin oder Insolvenzverwalter die Verpflichtung zur | 22 | als Insolvenzverwalterin oder Insolvenzverwalter die Verpflichtung zur | ||
19 | Errechnung und Auszahlung des Insolvenzgeldes nach § 320 Abs. 2 Satz 1 nicht | 23 | Errechnung und Auszahlung des Insolvenzgeldes nach § 320 Abs. 2 Satz 1 nicht | ||
20 | erfüllt, | 24 | erfüllt, | ||
21 | ist der Bundesagentur zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens | 25 | ist der Bundesagentur zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens | ||
22 | verpflichtet. | 26 | verpflichtet. |
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