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Leistungen | (weggefallen) | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | (1) Die Leistungen umfassen bei | t | ||
2 | 1. | ||||
3 | ausbildungsbegleitenden Hilfen die Maßnahmekosten, | ||||
4 | 2. | ||||
5 | einer außerbetrieblichen Berufsausbildung die Zuschüsse zur | ||||
6 | Ausbildungsvergütung zuzüglich des vom Träger zu zahlenden Anteils am | ||||
7 | Gesamtsozialversicherungsbeitrag sowie die Maßnahmekosten. | ||||
8 | (2) Als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei einer außerbetrieblichen | ||||
9 | Berufsausbildung wird die vom Träger an die Auszubildende oder den | ||||
10 | Auszubildenden zu zahlende Ausbildungsvergütung, jedoch höchstens der Betrag | ||||
11 | nach § 17 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes, berücksichtigt. Der Betrag | ||||
12 | erhöht sich um den vom Träger zu tragenden Anteil am | ||||
13 | Gesamtsozialversicherungsbeitrag. | ||||
14 | (3) Als Maßnahmekosten werden erstattet: | ||||
15 | 1. | ||||
16 | die angemessenen Aufwendungen für das zur Durchführung der Maßnahme | ||||
17 | eingesetzte erforderliche Ausbildungs- und Betreuungspersonal, einschließlich | ||||
18 | dessen regelmäßiger fachlicher Weiterbildung, sowie für das erforderliche | ||||
19 | Leitungs- und Verwaltungspersonal, | ||||
20 | 2. | ||||
21 | die angemessenen Sach- und Verwaltungskosten sowie | ||||
22 | 3. | ||||
23 | eine Pauschale für jede vorzeitige und nachhaltige Vermittlung aus einer | ||||
24 | nach § 76 geförderten außerbetrieblichen Berufsausbildung in eine betriebliche | ||||
25 | Berufsausbildung. | ||||
26 | Die Pauschale nach Satz 1 Nummer 3 beträgt 2 000 Euro für jede Vermittlung. | ||||
27 | Die Vermittlung gilt als vorzeitig, wenn die oder der Auszubildende spätestens | ||||
28 | zwölf Monate vor dem vertraglichen Ende der außerbetrieblichen | ||||
29 | Berufsausbildung vermittelt worden ist. Die Vermittlung gilt als nachhaltig, | ||||
30 | wenn das Berufsausbildungsverhältnis länger als vier Monate fortbesteht. Die | ||||
31 | Pauschale wird für jede Auszubildende und jeden Auszubildenden nur einmal | ||||
32 | gezahlt. |
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