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Berufsausbildungsbeihilfe | Berufsausbildungsbeihilfe | ||||
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t | 1 | Berufsausbildungsbeihilfe | t | 1 | Berufsausbildungsbeihilfe |
Berufsausbildungsbeihilfe | Berufsausbildungsbeihilfe | ||||
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f | 1 | (1) Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während einer | f | 1 | (1) Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während einer |
2 | Berufsausbildung, wenn | 2 | Berufsausbildung, wenn | ||
3 | 1. | 3 | 1. | ||
4 | die Berufsausbildung förderungsfähig ist, | 4 | die Berufsausbildung förderungsfähig ist, | ||
5 | 2. | 5 | 2. | ||
6 | sie zum förderungsberechtigten Personenkreis gehören und | 6 | sie zum förderungsberechtigten Personenkreis gehören und | ||
7 | 3. | 7 | 3. | ||
8 | ihnen die erforderlichen Mittel zur Deckung des Bedarfs für den | 8 | ihnen die erforderlichen Mittel zur Deckung des Bedarfs für den | ||
9 | Lebensunterhalt, die Fahrkosten und die sonstigen Aufwendungen (Gesamtbedarf) | 9 | Lebensunterhalt, die Fahrkosten und die sonstigen Aufwendungen (Gesamtbedarf) | ||
10 | nicht anderweitig zur Verfügung stehen. | 10 | nicht anderweitig zur Verfügung stehen. | ||
11 | (2) Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während | 11 | (2) Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während | ||
12 | einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach § 51. Teilnehmende an | 12 | einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach § 51. Teilnehmende an | ||
t | 13 | einer ausbildungsvorbereitenden Phase nach § 130 haben Anspruch auf | t | 13 | einer Vorphase nach § 74 Absatz 1 Satz 2 haben Anspruch auf |
14 | Berufsausbildungsbeihilfe wie Auszubildende in einer berufsvorbereitenden | 14 | Berufsausbildungsbeihilfe wie Auszubildende in einer berufsvorbereitenden | ||
15 | Bildungsmaßnahme. Ausländerinnen und Ausländer, die eine | 15 | Bildungsmaßnahme. Ausländerinnen und Ausländer, die eine | ||
16 | Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen, sind in den Fällen der | 16 | Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen, sind in den Fällen der | ||
17 | Sätze 1 und 2 nicht zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe berechtigt. | 17 | Sätze 1 und 2 nicht zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe berechtigt. |
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