Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf
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Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der
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Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich
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der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine
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Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.
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